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Gemeinde erteilte aus Überlastungsgründen (alle erforderlichen Unterlagen lagen/ liegen vor) bis heute nicht die 2004/05 beantragte Folge- (oder Verlängerung der) Haltergenehmigung.
Nach zwei Jahren ist ein Halter in Hessen verpflichtet erneut seinen Hund einem Wesenstest zu unterziehen, die Haftpflichtversicherung nachzuweisen und ein Führungszeugnis vorzulegen. (Die Sachkunde wird nur beim ersten Antrag gefordert).
Die Vorgängergenehmigung steht allerdings noch aus und nun frage ich: Wer ist im Zugzwang - Gemeinde oder Halter? Beiträge: 12 | Registriert seit: Nov 2006
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Aus rechtlicher Sicht, wenn überhaupt noch aktuell, die Gemeinde. Ganz einfach aus dem Grunde der Ermöglichung zur Realisierung einer Auflage. Haftpflicht und Führungszeugnis sollten allerdings vorhanden sein bzw. aktualisiert werden.
-------------------- -Quäle nie ein Tier zum Scherz, den es fühlt wie du den Schmerz- Beiträge: 1 | Von: NI | Registriert seit: Apr 2007
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