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» Forum-Maulkorbzwang » Archiv - Presse und mehr.. » Zeitungsberichte vor dem 26.06.2000 » 05. 05. 2000 * Innenminister wollen "Waffenschein" für gefährliche Hunde

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Autor Thema: 05. 05. 2000 * Innenminister wollen "Waffenschein" für gefährliche Hunde
Ulla
Gast


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http://www.welt.de/daten/2000/05/05/0505de166213.htx


Innenminister wollen "Waffenschein" für gefährliche Hunde

In Deutschland gibt es unterschiedliche Regelungen für den Umgang mit den Tieren

Von Kirsten Werbunat

Berlin/Düsseldorf - Die Fernsehbilder sind Furcht einflößend: Zähnefletschende Kampfhunde fallen über wehrlose Menschen her, verletzen und töten sogar. Zuletzt wurde ein achtjähriges Mädchen am Mittwochabend Opfer einer Kampfhundattacke: Im nordrhein-westfälischen Bergheim griff ein Staffordshire-Terrier das Kind an und biss ihm in die linke Gesichtshälfte. Das Mädchen erlitt schwere Verletzungen und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Es ist deshalb kein Zufall, wenn gestern und heute das Thema Kampfhunde ganz oben auf der Agenda der Innenministerkonferenz (IMK) steht. Im letzten Sommer bereits hatten die Innenminister eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die geeignete gesetzliche Regelungen für den Umgang mit den gefährlichen Tieren ausarbeiten sollte. Heute präsentiert die Arbeitsgruppe bei dem Treffen in Düsseldorf ihre Vorschläge.
Als Empfehlung an die Länder wird eine Art "Waffenschein" für Hundehalter gefordert. "Damit soll sichergestellt werden, dass Hunde, die auf Aggressivität zu trimmen sind, nicht in den Besitz beispielsweise von Alkoholikern oder Vorbestraften gelangen", erläuterte Lydia Jendryschik, Sprecherin im nordrhein-westfälischen Innenministerium, die Vorschläge. Dieser Hundehalterschein soll von Tierärzten abgenommen werden. Er soll jedoch nicht nur für Besitzer von so genannten Kampfhunderassen Pflicht sein. "Größe, Gewicht und Bisskraft sind die entscheidenden Kriterien", betonte Frau Jendryschik.
Der Empfehlungskatalog sieht auch vor, legalen Züchtern genauer auf die Finger zu schauen. Aggressive Zuchtlinien sollen ganz verboten werden. Die höhere Besteuerung von gefährlichen Hunden wird ebenso empfohlen wie die Kastration und Sterilisation aggressiver Tiere. Ebenso soll für diese Hunde Leinen- und Maulkorbpflicht gelten.
Landauf, landab gibt es in Deutschland unterschiedliche Regelungen, was den Umgang mit den beißwütigen Tieren angeht. In zwölf der 16 Bundesländer gibt es entsprechende Verordnungen. In Bayern beispielsweise gilt bereits ein Zuchtverbot für Kampfhunderassen. Baden-Württemberg wollte dies auch durchsetzen, was aber gerichtlich untersagt wurde. In Berlin ist das Züchten und Abrichten "gefährlicher Hunde" verboten. In Hamburg und Sachsen sind Zucht und Ausbildung von "Hunden mit gesteigerter Aggressivität" mit Bußgeld belegt. Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben bislang gar keine Regelungen.
In England, Holland und Frankreich sind bestimmte Hundesrassen bereits verboten. Statistisch gesehen haben die Verletzungen durch Hundebisse dort jedoch nicht abgenommen. Auf diesen Sachverhalt weisen auch Tierschützer und der Verband für das deutsche Hundewesen hin. Die Gegner strengerer Verordnungen haben noch ein anderes Argument im Köcher: Die Tabellen über die Angriffe bissiger Hunde führen nämlich weder Pitbulls noch Staffordshire-Terrier an, sondern Schäferhunde, Rottweiler und Doggen. "Niemand würde auf die Idee kommen, diese Rassen mit einer höheren Steuer zu belegen oder gar zu verbieten", kritisieren die Tierschützer.
Auf diesen Sachverhalt wies vor allem das Land Rheinland-Pfalz in der Arbeitsgruppe hin. Deshalb betont der Empfehlungskatalog auch besonders die individuelle Verantwortung der Hundehalter selbst. "Jeder Hund, egal welcher Rasse, kann ein Kampfhund sein", betont der Sprecher des rheinland-pfälzischen Innenministeriums, Michael Hartmann. "Das Problem ist der Halter."

Erscheinungsdatum: 05. 05. 2000


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Weber
Administrator
Benutzer # 3

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Datum: 15.07.2000
Ressort: Lokales
Autor: *Dittmann, Bettina*,*Hix, Jeannette*,*Klaucke, Norbert*,*Mahmoud
Seite: 04


Politiker: Waffenschein für gefährliche Hunde!
Das Kampfhund-Drama

BERLIN - Waffenschein für Kampfhunde: Politiker wollen jetzt eine härtere Gangart gegen die beißwütigen Vierbeiner und deren Besitzer einlegen.


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Killermaschinen auf vier Beinen: Im Bundesrat forderte gestern das Land Brandenburg, den Waffenbegriff auf Hunde zu erweitern. Im Klartext: Laut Gesetz sollen Kampfhunde als Waffe gelten, deren Besitzer einen besonderen Schein zur Haltung solcher Tiere vorweisen muss.
Eine Forderung, die auch die FDP-Bundestags-Fraktion vertritt. "Somit können Verbote und Schutzvorschriften im Waffenrecht auch auf Kampfhunde und deren Halter bei Verstößen angewendet werden", sagte ein FDP-Sprecher.

Verschärfte Massnahmen gegen Kampfhunde-Halter nach der Biss-Attacke auf Francesca: "Wir müssen noch viel strenger kontrollieren und darauf achten, dass Hundebesitzer die Plakete einholen, die ihr Tier als friedlich einstufen", sagt Berlins SPD-Sicherheits-Expertin Heidemarie Fischer. "Wenn nicht, muss der Hund dem Besitzer weggenommen werden."

Trotz des traurigen Vorfalls in Berlin: Der Leinen- und Maulkorbzwang in der neuen Hundehalterverordnung stößt bei Tierschützern auf harte Kritik.

"Der Maulkorb ist eine starke Belastung für die Tiere", sagt Thomas Schröder, Sprecher des Deutschen Tierschutzverbandes. "Allein, wenn ein Hund nur in der Wohnung bleiben muss, fördert das nicht gerade sein friedfertiges Wesen. Die Städte müssen Freiflächen schaffen, wo sich die Tiere austoben können."

Der Chef der Berliner Polizeigewerkschaft (GdP), Eberhard Schönberg: "Die meisten Berliner halten sich scheinbar an die neue Hundehalterverordnung, die es seit einer Woche gibt. "Es gab nur 80 Ordnungswidrigkeitsanzeigen, 41 Hunde wurden eingezogen."

Übrigens: Im Tierheim Lankwitz wurden in den vergangenen drei Wochen 22 Kampfhunde eingeschläfert.

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