Mit den Stimmen von SPD, CPU und FDP wurde im Landtag ein neues Kampfhunde-Gesetz beschlossen.
Es tritt zum Jahresanfang in Kraft. Die bisherigen Regelungen hatte das Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärt.
Die Grünen enthielten sich, weil sie bezweifeln, dass das Problem über "Rasse- Listen" gelöst werden kann.
Wie berichtet, hatten die Leipzger Richter Mitte September die im Juni 2000 in Kraftgetretene rheinland-pfälzische "Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde" gekippt. Die Richter störten sich nicht an dem Index, wohl aber daran, dass eine Regelung mit solchen Folgen nicht als Gesetz, sondern nur als Verordnung erlassen worden war.
Das Innenministerium hat daraufhin die Verordnung als Gesetzentwurf vorgelegt, der - allerdings lohne Anhörung - nun verabschiedet wurde. Die bisherigen Regelungen werden damit wieder in Kraft gesetzt.
Auf dem Index stehen die Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie mögliche Kreuzungen. Als gefährlich eingestuft werden aber auch andere Hunde, wenn sie beispielsweise "in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben".
Mit dem Gesetz verboten wird die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit solchen Hunden. Die Behörden sind ermächtigt, die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes anzuordnen, wenn die Gefahr der Heranbildung gefährlicher Nachkommen besteht. Die Haltung gefährlicher Hunde bedarf wie bisher einer Erlaubnis, die bei der örtlichen Verwaltung beantragt werden muss.
Neben der Darlegung eines persönlichen Interesses an der Haltung eines gefährlichen Hundes sowie der Erfüllung persönlicher Voraussetzungen wie Sachkunde und Zuverlässigkeit ist auch eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssurnme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen. .
Verstöße gegen die neu eingeführten Pflichten werden mit Bußgeld bestraft.
Innenstaatssekretär Karl Peter Bruch ist überzeugt, dass mit dem Gesetz dem Schutzbedürfnis der Bürger Rechnung getragen wird.
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Innenstaatssekretär Karl Bruch ist überzeugt, dass mit dem Gesetz dem Schutzbedürfnis der Bürger Rechung getragen wird. Meine Frage: Wo ist mein Schutz vor aufgehetzten Menschen die mir angedroht haben, sie legen Giftköder aus, wenn ich meinen Hund nicht weggebe. Wo ist mein Schutz vor Hundehasser, aufgehetzten Menschen, Hundefeinde, die seit fast fünf Jahren mich auf der Straße anpöpeln, beleidigen, anspucken, wenn ich mit meinem Hund unterwegs bin. Mit diesem Gesetz geht doch die Hetzerei gegen uns diskriminierte Hundehalter mit ihren Listenhunde weiter. Wir alle die unsre Hunde nicht im Stich lassen, haben doch keine Rechte mehr. Ich habe das Vertrauen zu solch einer Regierung schon lange verloren. Aber eins habe ich noch meine Wünsche und die kann mir keiner nehmen. Ich wünsche mir von ganzem Herzen jedem der Damen und Herren die diesem Gesetz zugestimmt haben:
KEINE SCHÖNE WEIHNACHTEN!!!!!!!!!!!!!!
KEIN GUTES GESUNDES NEUES JAHR!!!!!!!!!
Aber ich wünsche den Verantwortlichen von ganzem Herzen, das was sie an Elend, Leid, Verzweiflung, und Tränen seit Juli 2000 über Menschen, Kinder und Hunden gebracht haben, hoffentlich auf alle sie zurück kommt.
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Bin ganz deiner Meinung. Meinen süßen wollten sie bereits schon abstechen wenn er bloss dem tollen Dobermann zunahe kommen würde. dabei ist es für alle hunde auf der welt das normalste sich zualler anfang erstmal zubeschnuppern. aber egal! daran kann man mal wieder erkennen das es doch min 80% der hundebesitzer in D sind die mal wieder keine ahnung von hunden haben. ich finde, das ALLE hundebesitzer die sachkunde wenn nicht auch den wesenstest machen sollten. nur dank der medien sind unsere hunde super aggressiv, zerfleischen direkt alle menschen auf der strasse usw... es waren damals 2 oder 3 beispiele in den medien. müssen es deshalb alle hunde dieser rasse sein? ist D etwa doch rassistisch? ist D doch zu oberflächlich? ist ist statistisch bewiesen, dass der gute alte schäferhund mehr beisattacken aufweißt als ein armer zugeschnürter "kampfhund". ist es nicht einfach nur ungerecht? wir müssen unseren hund zuschnüren so dass er kaum noch atmmen kann, wir dürfen ihm nicht die chance geben sich auf einem öffentlichen platz auszutoben, weil wir ihn nicht von der leine abmachne dürfen, aber hunde die von irgendwelchen sozialhilfeempfänger gekauft wurden damit die kinder was zum spielen haben-um die sicher aber niemand kümmert-die total keine erziehung haben-beissen,a aggresivv sind, nicht ordentl. an der leine gehen, die dürfen das alles? glaub ich könnte noch stundenlang weiter schreiben aber das würde vielleicht zuviel werden. dennoch möchte ich noch hinzufügen: sollte noch mal irgendein hundebesitzer, passant oder sonstiges meinen hund beschimpfen, bedrohen oder was auch immer, dann kann ich für nix mehr garantieren!!! DAS VERSPRECHE ICH!!!!!!!! Verhasstes, armes, politisch so korrektes DEUTSCHLAND!!!!!!!!!!!!!1
Beiträge: 1 | Von: KOblenz | Registriert seit: Mai 2005
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Mein Hund darf keiner mehr als gefährlich bezeichnen. Ich lasse es mir absolut nichts mehr von solchen aufgehetzten Dummköpfen gefallen. Denn nach diesen Jahren bin ich jetzt gefährlich, wenn man meinen Hund nicht in Ruhe läßt. Ich teile aus, und es wirkt. Deutschland ist doch kaputt in jeder Hinsicht: Und dann haben unsere super Politiker nichts anderes zu tun als auf Hunde zu hetzen und auszurotten. Das ist doch krank! Verdammt krank! Beiträge: 267 | Registriert seit: Sep 2003
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