Einig waren sich dagegen alle Fraktionen bei der Änderung der Gebührensatzung für die Hundesteuer. Darin wurden erstmals „Gefährliche Hunde“ aufgenommen. Es handelt sich dabei um Vierbeinber der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen. Für diese Tiere verlangt die Gemeinde ab 2001 eine jährliche Kampfhundesteuer in Höhe von 300 Mark. Die Frage, wieviele Kampfhunde es in Eich gebe, beantwortete Bürgermeister Klaus Willius (SPD), dass dem Ordnungsamt der VG Eich bisher lediglich fünf solcher gefährlichen Hunde aus Eich gemeldet worden seien.
Entsprechend den Anregungen der Prüfer der Kreisverwaltung nahm der Rat eine Anhebung der Hundesteuer für die sonstigen Rassen vor. Danach klettert die Hundesteuer für den ersten Hund von seither 42 auf 60 Mark. Wer zwei Hunde hat, zahlt für den zweiten Hund 100 Mark, und für den dritten müssen 150 Mark gezahlt werden.