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Der umstrittene Einsatz eines Spezialkommandos (SEK) der Polizei vom Dezember 2004 in einem Loschwitzer Privathaus war rechtswidrig. Das erklärte gestern Rechtsanwalt Martin Wissmann den DNN. Er vertritt den Bordellbetreiber Detlef K., dessen Haus in der Schillerstraße von Elitepolizisten gestürmt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte Drogen und Waffen in der Wohnung von K. vermutet (DNN berichteten).
"Wir haben Beschwerde gegen die Art und Weise der Durchsuchung eingelegt und jetzt vom Landgericht Dresden Recht bekommen", so Wissmann. Das Gericht habe die Durchsuchung zur Nachtzeit als rechtswidrig eingestuft. Laut Strafprozessordnung seien derartige Maßnahmen in den Wintermonaten von 21 bis 6 Uhr nur zulässig, wenn Gefahr im Verzug ist oder sich ein Tatverdächtiger auf der Flucht befindet. "Das war beides nicht der Fall", so Wissmann.
Außerdem hätte es für die nächtliche Durchsuchung einer gesonderten Anordnung durch das Amtsgericht bedurft, das den Einsatz genehmigt hatte. "Diese Anordnung lag aber nicht vor. Das hätte den Polizeibeamten oder der Staatsanwaltschaft eigentlich auffallen müssen", meint der Anwalt.
Konsequenzen habe der Beschluss des Landgerichts nicht. "Wäre etwas in der Wohnung gefunden worden, hätte es nicht gegen meinen Mandanten verwendet werden dürfen. Aber es wurde nichts gefunden." Außerdem hätte Detlef K. Anspruch auf Schadensersatz. "Aber es ist nichts kaputt gegangen."
Ganz im Gegensatz zu der unter den Wohnräumen von K. gelegenen Wohnung seiner Schwester und ihres Lebensgefährten, die zunächst irrtümlich vom SEK gestürmt wurde. Im Kugelhagel der Polizei starben zwei Hunde, die Wohnungseinrichtung wurde schwer beschädigt. Die Opfer reichten eine Schadensersatzforderung von rund 15.000 Euro beim Innenministerium ein.