Die Halter gefährlicher Hunde müssen spätestens ab 31. März 2005 eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Der rheinland-pfälzische Landtag verabschiedete ein entsprechendes Gesetz, das zu Jahresbeginn in Kraft tritt.
Kampfhund (Quelle: SWR)
Die Deckungssummen müssen für Personenschäden mindestens 500.000 Euro und für sonstige Schäden 250.000 Euro betragen. Das neue Gesetz war nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nötig geworden. Dieses hatte die Rasseliste der bisherigen Landeshundeverordnung für nichtig erklärt und ein Gesetz als notwendige Grundlage gefordert.
Mit dem neuen Gesetz werde dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden wieder angemessen Rechnung getragen, lobte Innenstaatssekretär Karl Peter Bruch (SPD). Danach gelten Hunde wie bisher als gefährlich, die sich als bissig erwiesen haben, Wild oder Vieh hetzen oder Menschen angegriffen haben. Zudem werden künftig auch Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie des Typs Pit Bull Terrier und davon abstammende Tiere als gefährlich eingestuft. Halter dieser Tiere brauchen eine Erlaubnis, die bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen ist.