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Umsetzung von Landesgesetz mit viel Aufwand verbunden / 1300 große und 750 kleine Hunde in Porta Westfalica
Von Dirk Haunhorst
Porta Westfalica (mt). Hunde sind treue Gefährten, machen aber auch jede Menge Arbeit. Letzteres wissen nicht nur Hundebesitzer, sondern auch die Mitarbeiter der Ordnungsämter.
Mit demLandeshundegesetz ist ein ganz neuer Aufgabenbereich geschaffen worden. Damit ist ein Mitarbeiter praktisch voll ausgelastet“, sagt Reinhard Busch, Sachgebietsleiter für Sicherheit und Ordnungsamt.
Das Landeshundegesetz schreibt die Erfassung und Klassifzierung der Hunde vor. Das Augenmerk richtet sich dabei besonders auf die gefährlichen Hunde wie die Pitbull-Terrier, deren Aggressivität regelmäßig Schlagzeilen macht.
Grundsätzlich müssen alle Hunde, die schwerer als 20 Kilogramm sind oder eine Schulterhöhe von 40 Zentimetern überschreiten, der Behörde gemeldet werden. Die Halter dieser so genannten großen Hunde“ müssen einen Sachkunde-Nachweis erbringen, ihren Hund mittels Mikrochip individuell kennzeichnen lassen und eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Mit den Mikrochips gibt es die meisten Probleme“, sagt Reinhard Busch. Das nähmen viele Hundebesitzer offenbar nicht so genau. Diese müssten dann von der Behörde wiederholt angeschrieben werden. Letztlich drohe ein Bußgeld. Die Besitzer junger Hunde seien eher einsichtig als die Halter älterer Tiere. Manche fragen sich bestimmt, ob die Prozedur noch lohnt.“
Haftpflichtversicherung und Hundeführerschein bereiten Hundehaltern und Behörde weniger Schwierigkeiten. Als sachkundig gelten Hundehalter unter anderem dann, wenn sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes (2003) mehr als drei Jahre große Hunde ohne Probleme gehalten haben. Sachkundebescheinungen stellen zum Beispiel bestimmte Tierärzte aus.
Vier Rassen gelten als gefährlich
Im Portaner Stadtgebiet gibt es 1300 Hunde, die in die Kategorie große Hunde fallen. Dazu gehören zum Beispiel Schäferhund, Dogge und Dobermann. Sie alle gelten von Gesetzes wegen als nicht gefährlich.
Zu den gefährlichen Hunden zählen vier Rassen: Pitbull-Terier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und der Bullterrier. Für diese Rassen sind Zucht, Kreuzung und Handel verboten. Halter müssen strenge Auflagen erfüllen, für die Hunde gilt Leinen- und Maulkorbzwang. Von diesen als besonders gefährlich eingestuften Hunden sind in Porta ein halbes Dutzend registriert.
Das Gesetz unterscheidet zwischen gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen“. Letztere sind den vier gefährlichen Rassen praktisch gleichgestellt, jedoch gilt für sie kein Zucht- und Handelsverbot. Zu dieser Kategorie gehört zum Beispiel der Rottweiler. Laut Ordnungsamt gibt es in Porta 43 Hunde bestimmter Rassen.
Die Einteilung der Hunde in einzelne Gefährlichkeitsstufen gilt nicht für alle Zeiten. Das macht die Arbeit für die Ordnungsbehörde kompliziert und ist für manche Herrchen und Frauchen schwer nachvollziehbar. So gab es in der Landeshundeverordnung vom Juli 2000 deutlich mehr Rassen, die als relativ gefährlich galten. Darunter befand sich auch der Dobermann, der im Hundegesetz von 2003 lediglich ein großer Hund“ ist. Solche Verschiebungen sowie Bestandsänderungen aufgrund von An- und Abmeldungen werden den Verwaltungsaufwand auf Dauer hochhalten, glaubt Busch.
Den Unterlagen von Steuer- und Ordnungsamt zufolge gibt es in Porta Westfalica rund 2100 Hunde. 1300 zählen zu den große Hunden, 50 zu den gefährlichen (inklusive Hunde bestimmter Rassen“). 750 Hunde erreichen weder ein Körpergewicht von 20 Kilo noch eine Größe von 40 Zentimetern und sind demzufolge kleine Hunde, für die es keine besonderen Regelungen gibt.
Gleichwohl können auch kleinere Hunde bissig sein. Sie zählen dann zu den individuell gefährlichen Hunden“. Ohnehin müssen sich alle Hundehalter an bestimmte Regeln halten und ihre Tiere so führen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Eine 80-Kilo-Dogge, die leinenlos auf Spaziergänger zustürmt, wird nicht dadurch sympathischer, indem der Besitzer ruft: Keine Angst, sie will nur spielen.“