Mannheim (Reuters) - Wer in Deutschland eine Waffe besitzen darf, hat nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim noch lange nicht das Recht, einen Kampfhund zu halten. Die Tiere seien gefährlicher als eine Pistole.
An die Halter von Kampfhunden dürften höhere Anforderungen gestellt werden als an die Besitzer von Schusswaffen, entschied der baden-württembergische VGH in einem am Freitag in Mannheim veröffentlichten Urteil. Die Richter sprachen einem früheren Zuhälter, der vor elf Jahren zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war, die ausreichende Zuverlässigkeit zum Halten eines Kampfhundes ab. Nach dem Waffenrecht werden Straftaten dagegen bereits nach fünf Jahren nicht mehr zur Beurteilung der Zuverlässigkeit herangezogen. (Az.: 1 S 564/04)
Der Mann aus Ulm hatte im Gefängnis gesessen, weil er seiner damaligen Lebensgefährtin aus einem halben Meter Entfernung mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen hatte, um sie weiter zur Prostitution zu zwingen. Mit Verweis auf die Strafe verweigerte ihm die Stadt Jahre später die Lizenz zur Haltung eines Kampfhundes. Die Verwaltungsrichter gaben der Behörde recht: Von den Tieren gehe eine größere Gefahr aus als von Waffen, weil die Hunde auch ohne Vorsatz ihres Besitzers beträchtlichen Schaden anrichten könnten.