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Bern - Ein Sozialhilfeempfänger muss die Bandscheiben-Operation seines Hundes selber bezahlen. Er blitzte beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern mit seiner Forderung ab, der Sozialdienst solle die Kosten übernehmen.
10. März 2005
Als im November 2003 beim Yorkshire-Terrier-Mischling Maikie ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert wurde, handelte sein Besitzer rasch. Ein paar Tage später lag Maikie auf dem Operationstisch. Die Kosten für die Untersuchung und den anschliessenden Eingriff beliefen sich auf knapp 2700 Franken. Diese forderte der Besitzer beim Sozialdienst ein. Vorher absprechen
Das Verwaltungsgericht stützte jedoch den Entscheid des Sozialdienstes, die Rechnung nicht zu bezahlen.
Die Operationskosten überschritten den monetärenWert des Hundes bei weitem. / Foto: tierklinik-schwanenstadt.at
Der Mann hätte sich vor der Operation mit dem Sozialdienst absprechen und einen Kostenvoranschlag einreichen müssen, ist dem Entscheid zu entnehmen. Obwohl eine gewisse Eile geboten war, lagen zwischen der Diagnose und der Operation vier Tage. Genug Zeit, um sich mit den Behörden abzusprechen, befand das Verwaltungsgericht. So aber hatte die Behörde keine Möglichkeit, sich zum geplanten Eingriff zu äussern. Sie wurde vor vollendete Tatsachen gestellt.