Karlsruhe - Wie das Forstamt des Landratsamts Karlsruhe informiert, gehen in jüngster Zeit vermehrt Anfragen und Hinweise von Kreiseinwohnern wegen wildernder Hunde in der Natur ein. Das Bedürfnis der Hundehalter, ihren Vierbeinern freien Auslauf zu lassen, stößt insbesondere bei Jägern und Naturschützern immer wieder auf Kritik. "Jeder auch noch so gut erzogene Haushund kann im ungünstigsten Fall zum Jäger werden", so Bernhard Peichl in seiner Funktion als Amtsleiter des Forstamts. Besonders in der winterlichen Notzeit bestehe die Gefahr, dass frei laufende Hunde den Wildtieren Schaden zufügen können. So kann der Fluchtweg für Wildtiere durch die Schneelage erschwert sein, auch mit einem trägeren Verhalten ist bei winterlicher Kälte zu rechnen. Amtsleiter Peichl führt weiter aus: "Die Verantwortung dafür, dass der Hund kein Wild reißt oder hetzt, trägt der Hundehalter."
Gebiete, in denen immer Leinenzwang für Hunde besteht, sind durch Schilder eindeutig gekennzeichnet, dies sind vor allem tollwutgefährdete Gebiete und Naturschutzgebiete. In allen anderen Fällen kann der Hundehalter den Hund in seinem Einwirkungsbereich frei laufen lassen. Wo allerdings die Grenze des Einwirkungsbereichs liegt, ist nicht ohne weiteres eindeutig fest zu stellen. Dies muss der Hundehalter von Fall zu Fall selbst entscheiden. "Solange der Halter seinen Hund auf freiem Feld noch sieht und dieser auf Zuruf oder andere Zeichen sofort reagiert, bestehen gegen den Freilauf keine Bedenken", so Peichl.
Jedoch im Wald, in der Nähe von Hecken, in unübersichtlichem Gelände oder spätestens beim Anblick von Wildtieren sollte der Hund grundsätzlich an die Leine genommen werden. Jeder Hundeführer, so empfiehlt Peichl abschließend, sollte durch intensive Naturbeobachtung ein Gespür für das Vorhandensein und die Bedürfnisse von Wildtieren entwickeln, um bei Bedarf auf seinen Hund einwirken zu können. (ps/tfr)