Schreibt bitte eure Meinungen, Ideen und Gedanken zur LHVO und zum Thema Hunde Allgemein

Forum-Maulkorbzwang Neues Thema erstellen  Antwort erstellen
Profil | Mitglieder Einloggen | Registrieren | Suchen | Hilfe | Start

  nächster älterer Beitrag   nächster neuer Beitrag
» Forum-Maulkorbzwang » Archiv - Presse und mehr.. » Presseberichte ab 1.11.2004 » Tierquälerei oft als Vorwand

 - UBB™Friend: Senden Sie diesen Beitrag per eMail an einen Freund!    
Autor Thema: Tierquälerei oft als Vorwand
Dogangel
Dogangel
Benutzer # 540

Bewertung:
5
Icon 1 erstellt am:      Ansicht des Profils von Dogangel     Private Nachricht versenden       Editieren/Löschen des Beitrags   Antwort mit Zitat 
18.11.04

PIRMASENS: Beschwerden beim Veterinäramt zur Hälfte falscher Alarm

Bei der Kreisverwaltung gab es im vergangenen Jahr 167 Beschwerden wegen Tierquälerei, dieses Jahr waren es bis jetzt fast 100, teilte Pressesprecher Michael Zwick gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Jeden zweiten bis dritten Tag wird also ein Fall gemeldet. Allerdings sei die Hälfte der Beschwerden unbegründet, betonte Zwick.

In den meisten Fällen geht es um Vernachlässigung von Tieren. Die Kreisverwaltung nennt als typische Beispiele Pferde, Schafe und Rinder, die ohne Unterstand in extremem Wetter im Freien gehalten werden, und Tiere, die kein Wasser bekommen oder in verdreckten Behausungen leben müssen. Auch Hunde seien oft ein Grund für Beschwerden, wenn sie angekettet sind oder im Zwinger gehalten werden - wobei die Zwingerhaltung zulässig sei, wenn die Tiere Auslauf haben.

Die Kreisveterinäre gingen den Beschwerden nach und könnten auch ohne vorherige Anmeldung kontrollieren, so Kreissprecherin Ulla Eder. Allerdings müssten die Tierhalter den Tierarzt nicht ins Haus oder aufs Grundstück lassen. Wenn sie Missstände feststellen, können die Tierärzte anordnen, dass diese behoben werden, und Fristen setzen. Trinkwasser müssten die Tiere beispielsweise sofort bekommen. Um einen Unterstand zu bauen, hätten die Halter etwa sechs Wochen Zeit.

In einem Ordnungswidrigkeitsverfahren könne ein Bußgeld zwischen 5000 und 25.000 Euro angedroht werden. In schlimmen Fällen kann ein Tierhalteverbot verhängt werden. Auch eine Strafanzeige ist möglich - sie kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren enden. Meistens werde eine Geldstrafe verhängt. Oft helfe schon der Anruf oder der Besuch des Amtstierarztes, erläutert Zwick.

Zu der Zahl von rund 170 Beschwerden im vergangenen Jahr sagt der Sprecher der Kreisverwaltung allerdings auch: ¸¸In 50 bis 60 Prozent der Fälle ist entweder gar nichts an der Sache dran oder es ist weitaus weniger dramatisch. Oft wird der Tierschutz vorgeschoben wegen anderer Streitigkeiten." (bfl)

Info

Wer sich wegen eines Falls von Tierquälerei beschweren will, erreicht die Kreisveterinäre in Pirmasens unter den Telefonnummern 06331/809-207 oder -355. Die Hinweise sollten möglichst nicht anonym erfolgen.


Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ

Beiträge: 11224 | Von: Hamburg | Registriert seit: Sep 2002  |  gespeichert: 80.137.168.80 | Diesen Beitrag einem Moderator melden
   

Schnellantwort
Beitrag:

HTML-Code ist deaktiviert.
UBB Code™ ist aktiviert

Smilies
   


Neues Thema erstellen  Antwort erstellen Thema schließen   Als 'Wichtig' markieren   Thema verschieben   Thema löschen nächster älterer Beitrag   nächster neuer Beitrag
 - Druck-Version anzeigen
Gehe zu:


Kontakt | Maulkorbzwang.de

maulkorbzwang.de

Powered by Infopop Corporation
UBB.classic™ 6.7.2
Info's zur Deutschen Version bei UBoF