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Berlin (ddp) Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage der Halterin eines American Staffordshire Terriers gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Maulkorbzwang abgewiesen. Die Frau wollte erreichen, dass der nach dem Berliner Hundegesetz für bestimmte Rassen festgelegte Maulkorbzwang für ihren Vierbeiner nicht bindend ist, da dies dem Tier unnötige Qualen zufüge, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Dem Tier war bei einem Wesenstest tierärztlich bescheinigt worden, dass es gut erzogen und freundlich sei und keine Aggressionen erkennen lasse.
Nach Ansicht der Halterin gehe eine gewisse Gefahr letztlich von jedem Hund aus und rechtfertige nicht die Schlechterstellung bestimmter Rassen. Das Gesetz verstoße somit gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es sei zudem wissenschaftlich unhaltbar, von einer erhöhten Gefährlichkeit bestimmter Rassen auszugehen, da das Verhalten eines Hundes von vielen Faktoren - vor allem vom Verhalten des Menschen - bestimmt werde.
Die 38-jährige Klägerin ist Vorsitzende des Tierschutzvereins "Staffordshire-Hilfe e.V." und hält seit rund 20 Jahren Hunde dieser Rasse. Seit Oktober 2004 ist sie Halterin der etwa zweijährigen American-Staffordshire-Terrier-Hündin.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts gehört der Hund der Klägerin zu einer der im Berliner Hundegesetz aufgezählten Rassen und gilt daher unwiderlegbar als "gefährlicher Hund". Das Gesetz sehe deshalb einen Maulkorbzwang vor, ohne dass es auf die individuelle Gefährlichkeit ankomme, hieß es in der Begründung.
Es sei dem Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden weiten Beurteilungsspielraumes gestattet, zur Gefahrenvorbeugung ausschließlich an die Rassezugehörigkeit eines Hundes anzuknüpfen. Der Wesenstest stelle immer nur eine Momentaufnahme dar und lasse keine hinreichende Prognose für die Zukunft zu. Die mit dem Maulkorbzwang für den Hund verbundenen Beeinträchtigungen müssten hinter "den potenziell gefährdeten Rechtsgütern" - Leben und Gesundheit von Menschen - zurücktreten.
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Der Wesenstest stelle immer nur eine Momentaufnahme dar und lasse keine hinreichende Prognose für die Zukunft zu. Wenn ich so ein Quatsch höre. Eine Hundehalterin und Hundekennerin dieser Rasse muß sich so ein Urteil gefallen lassen. NEIN!! NEIN!! Maulkorbzwang ist für ein Hund große Tierquälerei. Aber das will keiner von denen die solche Urteile fällen wissen und kapieren!! Und was ist mit den Kinderschänder die psychisch auf Kosten von den Bürgern, betreut werden, und dann nach Jahren aus der Psychiatrie als geheilt entlassen werden. Diese Jahre waren eine lange Momentaufnahme!! Und was passiert , sie vergewaltigen wieder ein Kind!! Ist das in Ordnung, ach ja ich hatte vergessen der arme Kinderschänder hatte ja eine schlechte Kindheit!!
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