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Bad Homburg stellt "Behindertenausweis" aus
Vom 20.11.2004
BAD HOMBURG (dpa) Mit einem "Behindertenausweis" darf ein Rauhaardackel seit Freitag ohne Leine durch ganz Bad Homburg hoppeln. Der acht Jahre alte "Teddy", dessen gelähmte Hinterbeine fest in einem Radgestell bandagiert sind, wurde vom Leinenzwang befreit. Sein Herrchen erhält eine besondere Erlaubnis. Der Sprecher der Stadt im Taunus, Andreas Möring, bestätigte damit einen Zeitungsbericht. Vor allem im traditionsreichen Kurpark mit seinem Casino müssen alle Hunde angebunden sein.
"Teddy" war kürzlich im Kurpark ohne Leine erwischt worden. Das Tier könne sich sowieso nur langsam bewegen, hatte sein Herrchen argumentiert. Ein lediglich leichtes Ruckeln an der Leine könne "Teddy" zum Umfallen bringen, sagte Hundebesitzer Andreas Bock. Die Ordnungshüter hatten dennoch auf einem Bußgeld von zehn Euro bestanden.
Nach den Worten Mörings hat die Stadt auf Grund der besonderen Umstände dem Widerspruch des Herrchens stattgegeben und "Teddy" vom Leinenzwang befreit. Am Freitag erhielt Andreas Bock eine Art Ausweis, der auch am "Rollstuhl" des Tieres befestigt werden kann. Einen anderen Bußgeld-Bescheid muss Bock allerdings bezahlen: Sein zweiter nicht behinderter Hund wurde im Kurpark ebenfalls ohne Leine angetroffen.