Die Länder haben sich mit ihren Kampfhundeverordnungen heillos verzettelt: Während gefährliche Beißer mit Steuergelderngepäppelt werden müssen, bleibt die Zahl blutiger Attacken hoch.
Am Camcorder spielt Dorit Feddersen-Petersen die Szene vor und zurück: Eine Frau schiebt einen Kinderwagen, daraus tönt Babygeschrei. Plötzlich stürmt ein hellbrauner Kampfhund auf den Wagen los, springt, stößt mit dem Kopf unter den Sonnenschutz, verbeißt sich trotz Maulkorb in die Kissen, demoliert den Wagen völlig.
Stopp. Feddersen-Petersen spult zurück. Sie schüttelt den Kopf. „,Sugar‘ macht Totschüttel-bewegungen“, sagt sie. „Das ist klar Beuteverhalten, auf Menschen gerichtet.“ Hätte bei dem sogenannten Wesenstest ein echtes Baby im Kinderwagen gelegen und nicht nur ein Kassettenrecorder mit dem Geschrei – dieses Kind wäre jetzt wohl tot.
Feddersen-Petersen ist Verhaltensforscherin an der Universität Kiel, eine Koryphäe auf ihrem Gebiet. Sie war Gutachterin im Prozess um den Tod des sechsjährigen Jungen Volkan, der 2000 in Hamburg-Wilhelmsburg von einem Kampfhund totgebissen wurde. Der Besitzer hatte das
Tier darauf abgerichtet, Bälle zu zerbeißen. Der Hund hatte dann wohl Volkans Kopf für einen Ball gehalten.
Jetzt soll die Wissenschaftlerin das Kampfhundmix-Weibchen „Sugar“ begutachten, damit entschieden werden kann, ob die Hündin eingeschläfert werden darf. Um „Sugar“ läuft in Hamburg seit über einem Jahr ein absurdes und teures Gezerre: Richter am Oberverwaltungs-gericht, Rechtsanwälte, Amtstierärzte, der Tierheimchef und die Verhaltensforscherin rin-gen um „Sugars“ Schicksal.
Währenddessen wird die Kampfmaschine durchgefüttert, 200000 Euro pro Jahr kostet den Hamburger Steuerzahler die sichere Unterbringung von „Sugar“ und anderen als gefährlich eingestuften Hunden. Kein Einzelfall, das klamme Bremen etwa muss rund 250000 Euro im Jahr hinlegen. Der Fall „Sugar“ ist ein Lehrbeispiel für die Schwerfälligkeit des deutschen Rechtsstaats, vor allem aber ist er ein Symbol einer vermurksten Reform: Hektisch hatten
Politiker in fast allen Bundesländern nach Volkans grausigem Tod neue Verordnungen gegen Kampfhunde erlassen. In der überhitzten Diskussion störte die Volksvertreter nicht weiter, dass die verabschiedeten Paragrafen oft weder inhaltlich noch juristisch taugten. Zwar hat sich die Zahl der Kampfhunde bundesweit seither drastisch reduziert, weil viele weggesperrt oder getötet wurden. Die Bürger leben aber keineswegs sicherer: Immer noch töten Vierbeiner durchschnitt-lich vier Menschen pro Jahr und zerfleischen einige Dutzend übelst.
Beispiel Hessen: Innenminister Volker Bouffier war besonders rigide gegen Pitbull, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier vorgegangen. Mehr als 400 Tiere wurden in Hessen getötet, weil sie Wesenstests nicht bestanden hatten – deutscher Rekord. Nur: Seither stieg die Zahl der im Innenministerium registrierten blutigen Attacken von 109 auf 272 pro Jahr.
Und bis auf einen Fall bissen in den vergangenen zwei Jahren Tiere jener Rassen, die Bouffiers Leute nicht als Kampfhunde eingestuft hatten. Gut möglich, dass deshalb bald sämtliche
Hundeverordnungen in Deutschland kippen: Im März vergangenen Jahres hat das Bundesver-fassungsgericht die Länder aufgefordert, Belege für ihre Behauptung zu liefern, dass Kampf-hunderassen gefährlicher als andere seien. Aber als jetzt erstmals Veterinäre der Freien Universität Berlin Statistiken über Berliner Beißvorfälle auswerteten, kam das Gegenteil heraus:
10,52 Prozent aller Hunde in der Hauptstadt sind Schäferhunde – ihr Anteil bei den registrierten Angriffen liegt indes bei 20 Prozent. Noch schlechter sieht es bei Rottweilern aus, Bullterrier dagegen beißen seltener als der Durchschnitt aller Hunde. Zudem unterschätzten die Politiker beim Verfassen der Vorschriften den Widerstand von Hundehaltern. Weil Teile der Verordnungen juristisch nicht wasserdicht sind – etwa da nicht geklärt ist, wie genau ein Wesenstest auszusehen hat –, eröffnen sich sogar Besitzern von eindeutig brandgefährlichen Tieren lange Rechtswege. Wie bei „Sugar“: Alles begann, als ein Mann des städtischen Ordnungsdienstes den Kampfhund ohne Leine und Maulkorb entdeckte. Das Tier war nicht registriert undhatte frische Narben am Kopf. Als Besitzer meldete sich der Mittdreißiger Thomas W., der bei einer Tierärztin als sogenannter Figurant selbst bei Wesenstests für Hunde die Testperson abgibt. Er sagte, er habe den Hund vor acht Wochen gefunden. Und er sagte, er wolle das Tier wiederhaben. Im Tierheim aber war „Sugar“ da schon übel aufgefallen: Gleich bei der Eingangsuntersuchung biss die Hündin eine Pflegerin in den Oberschenkel, ohne Vorwarnung,ohne Grund.
Als „Sugar“ probeweise hinausgelassen wurde, verbiss sie sich in einen anderen Hund, Pfleger mussten ihr mit Eisenstangen das Maul aufhebeln. Bald darauf der erste Wesenstest: Sobald „Sugar“ den Kinderwagen sah, flippte sie unvermittelt aus, zerfetzte den Wagen völlig. Zwei Tage später schrieb Tierheimchef Wolfgang Poggendorf zusammen mit einer Sachverständigen das erste Gutachten. Für ihn ist die Sache klar: Der Hund ist extrem
gefährlich, muss eingeschläfert werden. Doch Besitzer W. sah das anders: Er wollte weitere Gutachten; die Tierärztin, für die erarbeitet, verfertigt derartige Untersuchungen. Doch Poggendorf lehnte ab. Der Hundehalter nahm sich also einen Anwalt, widersprach, klagte. Im November entschied das Oberverwaltungsgericht Hamburg: Der Test müsse wiederholt werden – der Besitzer habe das Recht dabei zu sein, das Gutachten müsse ausführlicher sein.
„Sugar“ harrt unterdessen in Gitterkäfig 10N des Hochsicherheitstrakts im Hamburger Tierheim aus. An ihre Tür haben Pfleger Warnzettel geklebt. Niemand kann das Tier hinauslassen, nicht einmal mit einem Maulkorb aus Stahl, denn den nutzt die Hündin als Waffe. Trotzdem gab es einen weiteren Wesenstest, weitere Schriftwechsel. Der klagefreudige Besitzer hat nun „Umgang-srecht“, in wenigen Tagen soll es einen dritten Test geben. Danach kann W. wahrscheinlich weiterprozessieren. „Ich weiß nicht, was das soll“, sagt die Verhaltensforscherin Feddersen-Petersen, „Sugar“ sei so gefährlich wie unberechenbar. Zudem seien die Einzelhaft im Käfig und das ständige Vorführen „Tierquälerei“.
Und „Sugar“ ist kein Einzelfall: Zurzeit leben allein im Hamburger Tierheim zehn Hunde, die durch den Wesenstest gefallen sind, aber aufgrund von Einsprüchen nicht eingeschläfert werden dürfen. Der American-Staffordshire-Mischlingsrüde „Chico“ etwa ist schon seit fast vier Jahren da. Das Tier ist launisch: mal harmlos, mal bissig. Aber die Eigentümerin prozessiert. Knapp 25000 Euro hat „Chicos“ Unterbringung bis jetzt gekostet.