Das umstrittene Hundegesetz für Nordrhein-Westfalen soll auf den Prüfstand und überarbeitet werden.
Düsseldorf - Das umstrittene Hundegesetz, das vor gut zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen erlassen worden ist, kommt auf den Prüfstand, vor allem die Rasselisten für gefährliche Hunde sollen überarbeitet werden. So steht es im Koalitionsvertrag von CDU und FDP. Der liberale Landtagsabgeordnete Stefan Romberg will es aber nicht dabei bewenden lassen. In einem Interview mit der Nachrichtenagentur ddp erklärte er, auch die Leinenpflicht für Hunde, die größer als 40 Zentimeter und schwerer als 20 Kilogramm seien, sollte überprüft werden.
Das vor zwei Jahren verabschiedet Hundegesetz hatte in NRW für viel Aufregung gesorgt. Bund und Länder hatten seinerzeit mit solchen Gesetzen auf den tödlichen Angriff eines Kampfhundes auf ein Kind in Hamburg reagiert, nach Ansicht vieler Hundebesetzer hatten sie damals jedoch erheblich überreagiert.
Wie im Koalitionsvertrag festgehalten, erinnerte Romberg jetzt daran, dass insbesondere der Nutzen der Rasselisten überprüft werden müsse. Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes habe seine Fraktion Bedenken gehabt, die Gefährlichkeit von Hunden allein aufgrund der Rasse festzulegen. Sinnvoller erscheine es, jedes Tier einzeln zu überprüfen. Hier werde möglicherweise eine Sicherheit durch das Gesetz vorgetäuscht, die so nicht bestehe, sagte Romberg.
Die Liste nennt 14 Rassen. Halter dieser Tiere benötigen unter anderem eine behördliche Erlaubnis mit Sachkundenachweis. Dies sei ein bürokratischer Aufwand und habe unter anderen dazu geführt, dass viele Hunde in Tierheimen gelandet seien, kritisierte Romberg. Der FDP-Abgeordnete sprach sich für bundeseinheitliche Regeln aus - das „wirre Dickicht aus verschiedenen Regelungen“ gehöre abgeschafft, forderte er. (mit ddp)
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Jeder ist für seinen Hund selbst Verantwortlich.
Wer seinen Hund nicht im Griff hat muss bestraft werden und zwar so das es weh tut.
Also: Die alte Gefahrhundeverordnung wider auspacken und ergänzen mit:
Pflichtversicherung Chippflicht
Bei nachweislichem Besuch einer Welpenschule für mindestens ein Jahr und bei erwerb eines Hundeführerscheins kann man dann zusätzlich über die Hundeversicherung ein Bonussystem einführen.
Und sollten einzelne Rassen stärker auffällig sein - müßen diese halt höhere Prämen zahlen.
So werden dann die Züchter auch gefordert an der Zucht etwas zu ändern - weil die Welpenzahlen zurückgehen werden - wenn die Prämien steigen!