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(ust) Nach einer Stunde Verhandlung stand für Strafrichter Martin Hartleben fest: Eine 22-Jährige aus Weimar hat eine 40-jährige Meinerin in den Finger gebissen. Dafür gab‘s drei Monate Haft auf Bewährung und 60 Arbeitsstunden. Wegen eines anderen Körperverletzungsdelikts sprach der Richter die Frau frei. „Mit dem Biss, das stimmt. Ich konnte mich nicht anders wehren“, räumte die 22-Jährige unumwunden ein. Sie sei am 6. Februar 2005 mit Freunden und drei Hunden per Zug vom Karnevalsumzug aus Braunschweig gekommen. Eine Gruppe aus Meine habe mit Becken Lärm gemacht. „Wir waren alle alkoholisiert, ich habe die Meiner gebeten, den Krach zu unterlassen, denn die Hunde ängstigten sich bereits“, berichtete die 22-Jährige. Dann sei die Situation eskaliert. Die 40-Jährige habe versucht, sie beim Halt in Meine aus dem Zug zu zerren: „Da habe ich zugebissen.“ Das Opfer schilderte die Tat anders: „Ich hatte keinen Streit mit ihr, wollte mich nur an einer Stange festhalten, und da hat sie mich einfach gebissen.“ „Beißen ist eine gefährliche Angelegenheit“, redete Hartleben der 22-Jährigen ins Gewissen, die bereits mehrere Eintragungen im Strafregister hat. „Melden Sie sich bei der Staatsanwaltschaft in Erfurt, die sucht Sie nämlich“, riet die Staatsanwältin ihr. Einen Freispruch gab‘s für eine Auseinandersetzung am 2. Oktober 2004 im Penny-Markt Braunschweiger Straße. Dort war die 22-Jährige aus Weimar mit einer 24-jährigen Hausfrau und Mutter aneinander geraten. Die Staatsanwältin sah beide Körperverletzungen nach der umfangreichen Beweisaufnahme als gegeben an. Ihr Plädoyer: neun Monate auf Bewährung und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Das sah Hartleben anders: „Was bei Penny wirklich gelaufen ist, bleibt im Unklaren.“ Zu widersprüchlich seien die Aussagen, befand der Strafrichter. Gifhorn