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Landgericht Gera: Nur zwei Hunde zulässig Jena (OTZ/L. P.). Wegen zu lautem Hundegebell, vor allem in der Nacht, liegen seit Jahren zwei Nachbarn Am Tatzend juristisch im Clinch.
Die Hundezüchter halten auf ihrem Grundstück bis zu zehn Schäferhunde. Die Nachbarn laufen dagegen schon lange Sturm. Eine Klage vor dem Amtsgericht Jena war zugunsten der Nachbarn entschieden worden. Die Störung durch die Hunde sei nicht ortsüblich. Für das richtige Maß gelte "die Empfindung eines verständigen Durchschnittsbürgers", formulierte der Richter. Entschieden wurde schließlich, dass die Familie nur noch zwei Hunde halten darf. Gegen dieses Urteil legten die Beklagten ihrerseits Beschwerde beim Landgericht ein. Die Geraer Landrichter sahen den Fall allerdings ganz genauso und wiesen die Berufung zurück. Das Urteil des Amtsgerichtes mit der Beschränkung auf zwei Hunde gilt weiter.
Pech hatte das Züchterehepaar auch mit der geplanten Revanche: Der klagende Nachbar sollte eine Garage abreißen, weil sie zu dicht am Grundstück stehe. Aber auch darauf ließen sich die Landrichter nicht ein. Die Doppelgarage gilt als behördlich genehmigt, entschieden sie, und braucht nicht abgerissen zu werden.