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Neues Landesgesetz wird strikt umgesetzt
Vom 29.06.2005
st. VG BAD KREUZNACH Auf das neue Landeshundegesetz wies Helmut Zillmann vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach in der Sitzung des Tiefenthaler Gemeinderates hin. Das Gesetz gelte seit dem 1. Juni und werde in der VG strikt befolgt, so Zillmann.
Laut den neuen Bestimmungen kann ein Hund nicht erst als gefährlich eingestuft werden, wenn er einen Menschen gebissen hat, sondern auch dann, wenn er sich auch auf eine andere Weise auffällig verhält: Etwa durch durch einen "Massenmord an 30 Hühnern mit Hahn", wie gerade in der VG geschehen. Wenn ihm eine solche Tat zuverlässig bezeugt werde, so Zillmann, werde er nicht zögern und den Hund umgehend als gefährlich einstufen, was nicht nur ärgerlich für das Tier, sondern auch sehr teuer für den Halter sei: Der Hund darf dann nur noch an ganz kurzer Leine mit Maulkorb ausgeführt werden, nicht mehr frei laufen. Der Halter muss einen teuren Sachkundenachweis ablegen, hohe Versicherungsgebühren zahlen und zudem mit hohen Bußgeldern bei Verstößen rechnen.
Aber auch für normale Hunde gelten in der Verbandsgemeinde seit Jahren Vorschriften, betonte Zillmann: So herrscht in allen Gemeinden innerorts strikter Leinenzwang. Die Tiere dürfen außerhalb der Ortsgrenzen frei laufen, sofern sie gehorsam sind: Sobald ein anderer Passant in die Nähe kommt, ist der Hund umgehend herbei zu rufen und anzuleinen.