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Autor Thema: Wesenstest beim Familienhund
Dogangel
Dogangel
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Die Verordnung greift: Kampfhunde sind in Wiesbaden kein Thema mehr

Vom 10.08.2005

Das Thema Kampfhunde ist aus den Schlagzeilen verschwunden, es ist ruhig geworden um Pitbulls, Bullterriers uns Mastiffs. Die Experten führen das auf die hessische Verordnung über das Halten gefährlicher Hunde zurück, die unter anderem strenge Wesensprüfungen vorschreibt, aber auch die Halter unter die Lupe nehmen lässt.

Von Manfred Knispel

Wenn sich Manfred Willnat mal wieder zum Schiersteiner Hafen aufmacht, dann tut er das ohne mulmiges Gefühl im Bauch. Regelmäßig trifft er sich dort mit Hundebesitzern und deren American Bulldogs, Pitbull Terriers oder American Staffordshire Terriers. Aber die Tiere, die Willnat dann zu sehen bekommt, das seien keine Beißmaschinen, sondern fast ausschließlich brave "Familienhunde".

Willnat ist im Hauptberuf Polizeibeamter. Der Erste Polizeihauptkommissar ist an der Hessischen Polizeischule für die Diensthundeausbildung zuständig. Wie sein Kollege, der Polizeihauptkommissar Michael Bornhausen, ist er außerdem Leistungsrichter im Deutschen Sport-Hunde-Verband dhv. Die beiden sind darüber hinaus die einzigen Sachverständigen aus Wiesbaden, die die so genannte Wesensprüfung für gefährliche Hunde abnehmen.

Doch diese Aufgabe wird zusehends einfacher: "In diesem und im vergangenen Jahr hatten wir keinen einzigen Hund dabei, bei dem wir überhaupt nur nachdenken mussten, ob er vielleicht durchfällt", sagt Willnat. Alle geprüften Hunde seien "durchweg gut sozialisiert" gewesen.

Diese Wesensprüfung schreibt die hessische Verordnung über das Halten gefährlicher Hunde, im Volksmund oft Kampfhunde-Verordnung genannt, für eine Liste von insgesamt elf Hunderassen vor (Fassung vom Januar 2003). Wer einen solchen Hund besitzt, muss nicht nur nachweisen, dass er selbst als Besitzer geeignet ist und über die nötige Sachkunde verfügt, er muss auch alle zwei Jahre sein Tier zum Sachverständigen bringen, zum Beispiel zu Manfred Willnat.

191 "Listenhunde" gibt es derzeit in Wiesbaden, im Jahr 2000 waren es noch 288. Doch im Gegensatz etwa zu Frankfurt hat Wiesbaden nie versucht, die Zahl dieser Hunde durch hohe Steuersätze zu senken. In Frankfurt muss der Besitzer eines "Listenhundes" 900 Euro pro Jahr zahlen. In Wiesbaden hingegen kostet es 75,60 Euro - so viel wie für jeden anderen der rund 8500 in der Stadt angemeldeten Hunde.

Damit nicht genug: Wer einen solchen Hund aus dem Tierheim "adoptiert", der zahlt sogar ein Jahr lang überhaupt keine Steuer. "Das wird von uns als Instrument gesehen, diese Tiere besser zu vermitteln", sagt Peter Erkel, der zuständige Abteilungsleiter vom Ordnungsamt.

Das ist auch nötig. Derzeit warten im Tierheim rund 20 Listenhunde auf Vermittlung, manche bereits seit fünf Jahren. "Die sind alle unproblematisch", sagt die Vereinsvorsitzende Nicole Mindrup, "die sind viel besser als ihr Ruf." Cujo zum Beispiel, ein siebenjähriger Pitbull-Mix, sei mit Kindern aufgewachsen und verstehe sich auch mit anderen Hunden bestens. Trotzdem sei er nur schwer vermittelbar. "Den ersten Wesenstest und die Sachkundeprüfung gibt es bei uns umsonst dazu", wirbt Nicole Mindrup, die selbst einen solchen Hund zuhause hat.

Zuvor muss jeder Listenhund-Besitzer sich indes vom Ordnungsamt durchleuchten lassen. "Wir holen einen Auszug aus dem Bundeszentralregister ein", erklärt Erkel. Wer etwa eine Strafe von mehr als 60 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe aufweist, wer mit dem Waffengesetz in Konflikt geraten ist oder sich eines Körperverletzungsdelikts schuldig gemacht hat, der gilt als unzuverlässig - und bekommt keine Erlaubnis für einen dieser Hunde.

Dass es um Kampfhunde still geworden ist, sieht Erkel auch als einen Erfolg der konsequenten Umsetzung der Verordnung in Wiesbaden. Seit dem Jahr 2000 wurden in Wiesbaden 105 Listenhunde eingezogen, in 48 Fällen wurde eine Einschläferung verfügt, weil der Hund sich als offensichtlich gefährlich erwiesen hat . Wiesbaden sei damit die "Kommune, die im Verhältnis die meisten Hunde sicher gestellt und Tötungsverfügungen erlassen" habe. Im Vergleich: In Frankfurt gab es lediglich 18 Tötungsverfügungen. Doch die Zahl der Einschläferungen habe drastisch abgenommen, berichtet Erkel.

Auch an den gemeldeten "Beißvorfällen" seien "Listenhunde" heute kaum beteiligt. Von den 221 im Jahr 2004 beim Ordnungsamt registrierten Fällen seien bei "deutlich weniger als zehn" so genannte Kampfhunde im Spiel gewesen . Erkel: "Die Beißstatistik führen andere Rassen an." Es habe sich zudem sowieso durchweg um Hintergrund

"keine schwerwiegenden Vorfälle" gehandelt, typisch seien Raufereien zwischen Hunden, die sich zufällig auf der Straße begegnen. In den wenigsten Fällen sei das Ordnungsamt jedenfalls zu dem Schluss gekommen, einer der beteiligten Hunde sei womöglich "gefährlich".

Auch das Klischee, dass die Besitzer solcher Hunde eher aus dem halbseidenen Milieu kommen, gilt längst nicht mehr. "Alle Gesellschaftsgruppen sind vertreten", sagt Erkel.

Den Hunde-Sachverständigen Manfred Willnat wundert das nicht: Viele der Listen-Rassen seien eigentlich richtige Familienhunde. Die Tiere seien sogar zurückhaltender als andere Rassen und würden von sich aus keinerlei Aggressivität zeigen.
Das, was gemeinhin unter "Kampfhund" verstanden werde, sei eine extreme Züchtung etwa durch Inzucht. Ziel sei Aggressivität zum Beispiel für Hundekämpfe gewesen. Der "normale" Mastiff oder Bullterrier habe mit diesen Beißmaschinen nichts gemeinsam. Es seien vielmehr die angezüchteten Gene, die einen Hund dazu machten. [Durcheinander]

Bei den Treffen am Schiersteiner Hafen erkennt Willnat schnell, was für eine Sorte Hund er vor sich hat. "Manche zeigen nicht einmal eine hundetypische Aggressivität, wenn sie provoziert werden", sagt er. Diese Belastungsprobe bestehe aus Anrempeln oder angedeuteten Schlägen. "Wenn ein Hund dann böse wird, ist das akzeptabel, aber er muss die Aggressivität sofort wieder abbauen." Natürlich, versichert der Polizeibeamte, werde ein Test sofort abgebrochen, wenn ein Hund sich als gefährlich erweise. "Wir wollen ja die Spaziergänger nicht gefährden." Ansonsten sei der Schiersteiner Hafen ideal für den Wesenstest: "Hier gibt es alles, Radfahrer, spielende Kinder, Schwäne, Fußgänger, da kann man schnell sehen, wie ein Hund sich benimmt."

Weil die Wesenstests alle zwei Jahre wiederholt werden, kennen Willnat und Bornhausen inzwischen die meisten der Wiesbadener Listenhunde. "Manche sind so alt, die können kaum mehr richtig laufen, geschweige denn beißen", sagt Willnat.


http://www.wiesbadener-tagblatt.de

[ 11. August 2005, 14:22: Beitrag editiert von: Weber ]

Beiträge: 11103 | Von: Hamburg | Registriert seit: Sep 2002  |  gespeichert: 80.171.50.235 | Diesen Beitrag einem Moderator melden
Weber
Administrator
Benutzer # 3

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Wenn auch ein - zwei Aussagen hier stimmen - merkt man doch das die Herren Ihre Aussagen für Ihren Brötchengeber machen.

Sowas kotzt mich an: Frei nach dem Motto: Ja wir sind toll - wir haben über 400 gefährliche Hunde getötet und jetzt ist Ruhe.

Nun wenigstens kommen wir laut deren Aussage nun nicht mehr aus dem halbseidenen Milieu. Na das ist aber nett von denen!

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Irmtraud
Mitglied
Benutzer # 651

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Manche sind so alt, die können kaum mehr richtig laufen, geschweige denn beißen.
Und auch diese Hunde müssen alle zwei Jahre zum Test.
Ich muß mir da nur noch an den Kopf langen, sind denn diese Ordnungsämter noch stolz drauf,das solche alte Hunde noch einen Wesenstest machen müssen????
So wie ich es erlebe ist absolut noch keine Ruhe eingekehrt.
Anständige Hundehalter werden doch weiter diskriminiert.

Beiträge: 270 | Registriert seit: Sep 2003  |  gespeichert: 80.184.189.213 | Diesen Beitrag einem Moderator melden
poe
Junior-Mitglied
Benutzer # 927

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genau dieses habe ich auch bei diesem Bericht empfunden. Diese Überheblichkeit der Ordnungsämter. Habe meinen 3. Test mit meiner 11 jährigen Hündin für heute günstige 105 € bei einer guten Tierärztin abgelegt. Was mich aber brennend interessiert und ärgert ist, dass das Ordnungsamt in Wiesbaden jetzt eine Verwaltungsgebühr von 137 Euro für die Haltererlaubnis haben möchte. Meines Wissens gab 2004 in Kassel ein Urteil (VGH_Kassel_5_UE_680_04) ist bei diesem auch Revision eingelegt worden?
Beiträge: 3 | Von: Wiesbaden | Registriert seit: Sep 2005  |  gespeichert: 145.253.80.13 | Diesen Beitrag einem Moderator melden
   

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