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Der Hundehalter von Oberglatt, dessen Hundemeute vor einem Jahr einen kleinen Jungen zu Tode biss, ist wahrscheinlich bereits an Ostern wieder auf freiem Fuss. Der Gerichtspräsident streitet ab, dem Angeklagten einen «Medienrabatt» gewährt zu haben.
Morris C. wurde vom Bezirksgericht Dielsdorf der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Der 42-Jährige wurde zudem der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gesprochen: Unmittelbar vor der Attacke auf das Kind hatten seine drei Hunde eine Frau bedroht, die noch heute auf Grund eines Angsttraumas arbeitsunfähig ist. Das Strafmass lautet auf 30 Monate Gefängnis unbedingt.
Bis Ostern auf freiem Fuss?
Da der verurteilte Morris C. bereits seit zwölf Monaten in Untersuchungshaft sitzt (am 2. Dezember 2005 wurde U-Haft beantragt), wird ihm diese Zeit angerechnet. Zudem wird ihm nach neuem Recht bei guter Führung bis zu 50 Prozent der Strafe - also 15 Monate - erlassen.
Das heisst, Morris C. muss im für ihn günstigsten Fall noch drei Monate absitzen und wäre so vor Ostern wieder draussen. Im für ihn ungünstigsten Fall (ein Drittel Straferlass) wird er im August auf freien Fuss gesetzt. Zudem hat er während der Haftzeit ein Anrecht auf Urlaub. Dies bestätigte die Zürcher Staatsanwaltschaft gegenüber 20minuten.ch. Das heisst: Es muss damit gerechnet werden, dass der verurteilte Hundehalter schon an Ostern wieder in Freiheit ist.
Gerichtspräsident: Strafmass ohne «Medienrabatt»
Gerichtspräsident Harry Kalt erläuterte am Freitag das Strafmass von zweieinhalb Jahren Gefängnis. Es sei zwar unüblich, dass bei einem fahrlässig begangenen Delikt in einzelnen Medien der Haupttäter mit Bild und vollem Namen genannt werde. Im vorliegenden Fall aber sei dies kein Grund, das Strafmass zu reduzieren, sagte Kalt.
Dass das Gericht sechs Monate unter dem vom Gesetz vorgesehenen Maximum von drei Jahren blieb, begründete Kalt mit dem Geständnis und der Heim-Jugend des Angeklagten (siehe Artikel: «Harte Jugend, milde Strafe»). Mit dem «vergleichsweise hohen Strafmass» wollte das Gericht «ein Zeichen setzen»: Wer so gefährliche Tiere halte, müsse dafür einstehen, wenn er die Sorgfaltspflicht nicht erfülle.