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Poggendorf - Karriere eines ehrgeizigen Tierschützers
Wolfgang Poggendorf (68), einst Inhaber eines Haushaltswarengeschäfts und seit 1995 ununterbrochen Geschäftsführer des Hamburger Tierschutzvereins (HTV), gibt offen zu, ein Machtmensch zu sein. Das hat ihn 1991 schon einmal seinen Job beim Tierschutzverein gekostet. Doch vier Jahre später kehrte er zurück. Eine Chronik.
September 1989: Während der Jahreshauptversammlung im SAS-Plaza Hotel wird Poggendorf den Mitgliedern vom Vorstand als Geschäftsführer vorgestellt. Er ist zu dem Zeitpunkt bereits seit einem Jahr für den Verein tätig.
1991: Verein und Geschäftsführer trennen sich offiziell in gegenseitigem Einvernehmen. Tatsächlich soll Poggendorf jedoch ständig versucht haben, die Vorstandsmitglieder gegeneinander auszuspielen, seinen Posten deswegen verloren haben.
September 1995: Während eines Kurzurlaubs der ersten Vorsitzenden Susanne Kubiak unterschreibt der übrige Vorstand einen Arbeitsvertrag, der Poggendorf wieder zum Geschäftsführer macht. Der erst im Juli eingestellte Betriebsleiter des Tierheimes, Thomas Balosch, wird wieder entlassen. Susanne Kubiak tritt zurück. Zuvor hatte schon Schwanenvater Harald Nieß das Handtuch wegen ständiger Querelen im Vorstand geworfen.
November 1999: Der als Poggendorf-Vertrauter geltende Klaus Nahrstedt wird zum ersten Vorsitzenden gewählt, obwohl er dem Verein noch keine drei Jahre angehört, wie es die Satzung vorschreibt. Nahrstedt tritt kaum öffentlich auf. Dagegen gewinnt Poggendorf immer mehr an Macht. Es gelingt ihm, durchzusetzen, daß der Geschäftsführer automatisch Mitglied im Vorstand des HTV ist.
Dezember 2003: Poggendorf handelt einen Zuschuß der Stadt von jährlich 1,1 Millionen Euro für das Tierheim aus. Hauptargument: Die Zahl der aufgenommenen Hunde ist seit Erlaß der neuen Hundeverordnung im Jahr 2000 dramatisch gestiegen.
September 2005: Der Rahlstedter Tierarzt Dirk Schrader erstattet Strafanzeige. Er hatte 15 Hunde aus dem Tierheim eingeschläfert - auf Grund falscher Gutachten, wie er glaubt. Ein paar Tage später folgt eine weitere Anzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.