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Als ich dieses Vorkommnis hörte, lief mir bald die Galle über. So geschehen in Iserlohn (Märkischer Kreis): Ein Mastino, welcher in unserer Hundeschule unter Veterinärsaufsicht und Abnahme den Wesenstest erfolgreich bestanden hatte und somit die Leinen- und Maulkorbbefreiung hat, wird in Iserlohn zur Befreiung angemeldet. Die Antwort des zuständigen Beamten: (Zitat) "Bei uns gibt es keine Leinen- und Maulkorbbefreiung. Ausserdem gehören diese Bestien (Listenhunde) hinter Gitter und in Käfige gesperrt und nicht auf die Strasse." Soweit das Zitat. Die Damesagt zu dem Beamten, dass sie sich ja die ganzen Gebühren hierfür dann hätte sparen können und sie würde die Stadt Iserlohn auf Kostenersatz verklagen. Erst nach Einschalten des Landrates und gehörigen Druck seinerseits auf die Behörde wird die Leinen- und Maulkorbbefreiung gewährt. Ja, liebe Mitstreiter und Bestienbesitzer, was haltet ihr von solchen Äußerungen der Behörden? Gehören solche Beamte überhaupt noch an diese Positionen? Armer Staat, wie tief sind wir gesunken.
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Für solche Fälle gibt es den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde, den ich selbstverständlich gehen würde.
Beiträge: 4 | Von: Leipzig | Registriert seit: Apr 2002
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kleiner Tip nicht Dienstaufsichtsbeschwerde (formlos, fristlos, fruchtlos!), sondern Fachaufsichtsbeschwerde, gegen den Beamten beim Dienstvorgesetzten einreichen. Es war nämlich fachlich falsch, was er dort von sich gegeben hat. Gemäß LHVO NRW und deren Ausführungsbestimmungen können Hunde mit bestandenem Wesenstest und vorhandenem Sachkundenachweis Leinen- und Maulkorb befreit werden. Wird ja schließlich auch von anderen Städten und Gemeinden in NRW so gehandhabt. Um eine Befreiung nicht zu gewähren müßten demnach gute Gründe vorliegen, aber nicht lediglich die Antipathie eines Beamten gegen Listenhunde.
PS: Dies ist nur ein Tip, keine Rechtsberatung! (Muß ich hier erläutern -*grins*-, da es in unserem Lande nur Rechtsanwälten gestattet ist Rechtsberatung zu machen.)