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Autor Thema: Wesenstest in Hessen
Christiane Genz
Junior-Mitglied
Benutzer # 51

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Wir haben einen durchaus sinnvollen Wesenstest absolviert, der zwar noch immer fragwürdig aber wirklich zu schaffen war:

1.)
Personalien wurden in einem Raum zusammen mit dem Prüfer aufgenommen. Schon dabei hat der Prüfer versucht sich mit dem Hund anzufreunden, ihn zu streicheln, überall anzufassen und dafür auch Bestechung (Leckerchen) verwendet. Die mitgebrachten Unterlagen wurden gesichtet, überraschenderweise auch die, die nicht notwendig waren, wie z.B. Schreiben von Tierärzten, Versicherungen, Nachbarn, Vermietern usw..

2.)
Halter gehen mit dem angeleintem Hund ca. 50 Minuten durch einen belebte Ortschaft. Dort werden die Hunde mit Straßenverkehr, rad- und rollschuhfahrenden Kindern, bellenden Hofhunden, Rollstuhlfahrern, Kinderwagen und allen weiteren nur denkbaren ganz normalen Alltagssituationen konfrontiert. Der Prüfer beobachtet die Hunde unbemerkt, jedoch sehr genau.

3.)
Aus dem Ort raus ins Feld. Dort gibts einen Garten mit Hühnern, an dem man "bei Fuß" vorbei muß. Kühe, Pferde und Schafe auf der Weide, sowie Krach ohne Ende aus einem benachbarten Sägewerk.

4.)
Agressionsprüfung: Der Prüfer rollt seine Unterlagen zu einer "Waffe" zusammen und kommt mit bedrohlichen Gesten und erhobener Waffe laut brüllend auf uns zu. Der Hund darf nach vorne gehen, den Prüfer auch verbellen und anknurren. Allerdings muß er sich nachdem der Prüfer die "Waffe" weggelegt hat und sich vor uns hinhockt (kleinmacht)und den Hund mit netter Stimme lockt, ggf. auch nach einer angemessenen Wartezeit, anfassen lassen.

Es kommt darauf an das der Hund keine übersteigerte Agression zeigt und nach einer Weile erkennt das nun keine Gefahr mehr droht.

Einen Hund auf einen solchen Test vorzubereiten dürfte doch eigentlich kein größeres Problem darstellen. Es müßte im interesse einese jeden Halters liegen seinen Hund, egal welcher Rasse mit allen nur möglichen Alltagssituationen zu konfrontieren. Grundgehorsam setze ich sowieso bei jedem Hund voraus, aber es ist eben wichtig den Hund auch mit nicht alltäglichen Situationen zu konfrontieren.

Wir legen auch ab und zu einen Stadttag ein (denn Weidetiere und Federvieh gibts bei uns täglich), an dem wir mal durch die Fußgängerzone gehen, ein paar Straßen überqueren, durch die Einkaufsstraße laufen und dann an der Eisdiele jeder eine Kugel Vanilleeis essen. Die Hunde freuen sich schon drauf denn es gibt ne Belohnung fürs andauernde bei Fuß gehen.



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t.schueller
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Benutzer # 24

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herzlichen glückwunsch zum bestandenen test!!
aber auch wenn euer prüfer recht gut gewesen sein mag sollten diese test abgeschaft werden da man wirklich dem goodwill des einzelnen prüfers ausgeliefert ist. man siehe nur den fall baxter!!

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Christiane Genz
Junior-Mitglied
Benutzer # 51

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Ich bin zum Fall Baxter etwas anderer Meinung und ich finde nicht nur das man vom goodwill eines Prüfers abhängig ist. Es gibt Durchführungsbestimmungen und bei einem nicht bestandenen Test würde ich persönlich zuallererst ALLE nur erdenklichen Rechtsmittel ausschöpfen, (Zweiter Test, anderer Gutachter, Rechtsanwalt, einstweilige Aussetzung usw. usw.) aber niemals, wirklich niemals würde ich meinen Hund irgendwo zurücklassen und wegfahren!!!

Natürlich ist das ein mehr als tragischer Zwischenfall und ich bin auch kein Freund von Wesenstests zumal die jüngste Vergangenheit beweist das das Klientel was dringend erreicht werden müßte sowieso nicht erreicht wird, aber wenn ich irgendwie beweisen kann das mein Hund ok ist und ich als Halter vernünftig mit ihm umgehen kann, nutze ich diese Chance.

(Im übrigen haben wir nur einen geduldeten Hund bis zum 31.03. weil ich mich weigere mit dem mittlerweile fast 12 jährigen Hund nach zwei Schlaganfällen noch den schwachsinnigen Sachkundetest zu machen, uns droht nun also die Enteignung wegen Nichteignung des Halters. Trotz ärztlichem Attest und bestandener Begleithundeausbidung!!!)


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t.schueller
Mitglied
Benutzer # 24

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ich bin mit dir ganz einer meinung und wollte mit meinem beitrag auch nichts gegenteiliges ausdrücken, jedoch bleibt die tatsache bestehen das du in dem moment des verhaltenstest dem jeweiligen prüfer ausgeliefert bist.
das soll nicht heißen das man sich die anschließenden folgen gefallen lassen soll bzw. hinnehmen sollte.
auch meine hunde werde ich unter garkeinen umständen abgeben, ehe verlasse ich in einer nacht und nebelaktion deutschland. jedoch versuche ich es erstmal auf anderen wege, denn ich bin schon mit einem rechtanwalt in verbindung und werde klage einreichen. auch du und jeder andere hundebesitzer sollte sich diesen weg überlegen den nur so können wir auf dauer eine abschafung der lhvo erreichen. also nicht nur reden sondern tuen heißt die devise.
du hättest einen sehr guten grund in klage zu gehen und auch sehr gute erfolgschanen denn welche gefahr geht schon von einem hunde-opi aus?? wenn demzufolge deine klage erfolg hätte, hätte man damit zumindest schon allen älteren hunden geholfen und somit einen teil der lhvo entschäft, also auf zum rechtsanwalt!!!!!!!

Beiträge: 73 | Registriert seit: Okt 2000  |  gespeichert: 62.104.216.87 | Diesen Beitrag einem Moderator melden
Christiane Genz
Junior-Mitglied
Benutzer # 51

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Tja, vor die Klage hat der Gesetzgeber bei uns leider das Widerspruchsverfahren gestellt, in dem ich mich zur Zeit noch befinde.

Da ich aber sowieso eine Normenkontroll-klage eingereicht habe, sind Maßnahmen gegen mich oder meine Tiere sowieso zur Zeit nicht zu vollstrecken ;o)

Glaub mir, ich gebe nicht auf und lasse nicht nach in meinen Bemühungen, denn schließlich weiß cih ja wofür ich das alles tue.


Beiträge: 7 | Registriert seit: Okt 2000  |  gespeichert: 149.225.112.210 | Diesen Beitrag einem Moderator melden
Beckersmom
Junior-Mitglied
Benutzer # 127

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Der Wesenstest von meinem Bullterrier war mehr oder weniger ein Spaziergang am Rheinufer. Die Bedrohung durch den Prüfer fand mein Hund absolut lustig; er hat dem Prüfer einfach den Hintern gezeigt :-)
Die Sachkunde wurde uns ohne irgendwelche Fragen zu beantworten einfach so ausgehändigt.
Achja, der Test fand in Hessen statt.

Gruß
Beckersmom


Beiträge: 4 | Von: BRD, 60437 Frankfurt | Registriert seit: Jan 2001  |  gespeichert: 195.93.65.173 | Diesen Beitrag einem Moderator melden
blinderbulle
Junior-Mitglied
Benutzer # 1070

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unser hund hat den zweiten wesenstest mit drei prüfern bestanden wird aber nicht anerkannt. unser hund eine englische bulldogge sitzt seit zwei jahren im tierheim aber wir kämpfen weiter.

blinderbulle@web.de

Beiträge: 1 | Von: stadtallendorf | Registriert seit: Aug 2007  |  gespeichert: 84.174.207.150 | Diesen Beitrag einem Moderator melden
Budsche
Mitglied
Benutzer # 995

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Meine Meinung dazu ist und bleibt das ein jeder Mensch etwas Achtung auch dem Tier entgegenzubringen hat!
Hey man, sei Fremd (weder mir noch meinem Tier Bekannt) geh mit einem Gegenstand, Zeitung… was auch immer auf meinen Hund los und Du hast nicht nur den Hund am Hals, rechne besser auch mit mir, mein Tier und ich sind ein Rudel und genau das verhalten lege ich meinem Tier ein jeden Tag vor Augen, darüber hinaus habe ich die Verpflichtung darauf zu achten das von meinem Tier keine Gefahr für Mensch, Tier oder was auch immer ausgeht, ebenso das meinem Tier nichts Geschähen kann was dem Tier Schaden oder gar den Tod des Tieres zu Folge haben könnte!

Nichts desto Trotz mein Glückwunsch, ich hätte mich auch darüber gefreut mein Tier durchzubekommen. Wenn dass das einzige ist was nicht in Ordnung ist dann soll es okay sein, diese Welt ist nun einmal nicht Perfekt.

Meine kleine Lebt auch noch, auch ohne Wesenstest, dafür mit einer Bescheinigung eines Ex Veterinärs, ich schätze mal das meine kleine eine der letzen Tiere waren die einen Freifahrtschein bekommen haben bevor dieser Arzt in Hamburg seinen Posten verloren hat. Sie ist jetzt im Jahre 2008 14 Jahre alt geworden.

[ 20. Juni 2008, 03:17: Beitrag editiert von: Budsche ]

Beiträge: 78 | Von: Hamburg | Registriert seit: Apr 2006  |  gespeichert: 80.171.56.204 | Diesen Beitrag einem Moderator melden
   

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