Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Qualitätsförderung (FVM-A4, Fach: 43110)
Potsdamer Straße 188
10783 BerlinSitz: Berlin Vorsitzender des Vorstand:
AG Berlin- Aufsichtsrates: Rüdiger vorm Walde
Charlottenburg Senator (Vorsitzender)
HRA 31152 Wolfgang Branoner Dr. Hans-H.
Dubenkropp
Dr. Joachim
Niklas
Hilmar
Schmidt-Kohlhas
Bearbeitung: Frau Butke Tel.: 256 29159 Berlin, 30.03.2001
Sehr geehrte Frau Ritter,
wir können Ihre Unzufriedenheit über die geänderten Beförderungsbedingungen
nachvollziehen.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat in den geltenden
Beförderungsbedingungen die Mitnahme von Hunden neu geregelt. Diese
Bestimmungen sind für alle dem VBB angeschlossenen Mitglieder bindend, somit
auch für die BVG. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat dieser
Änderung zugestimmt.
Die Änderung der Beförderungsbedingungen basiert auf der einstimmigen
Meinung aller Verkehrsbetriebe im Verkehrsverbund Berlin Brandenburg, die
sich damit für die höchstmögliche Sicherheit ihrer Fahrgäste mittels
Gestaltung ihres Hausrechtes entschieden haben.
Die tragischen Angriffe von Kampfhunden auf Menschen und insbesondere Kinder
lassen aus Sicht der Verantwortlichen keine andere Möglichkeit zu, als
bestimmte Hunderassen von der Beförderung gänzlich auszuschließen und für
andere Hunde das Tragen eines Maulkorbs oder die Mitnahme in geeigneten
Behältnissen vorzuschreiben.
Wir handeln hier im Interesse aller Fahrgäste, insbesondere derjenigen, die
verunsichert sind, Angst vor Hunden haben oder sich durch Hunde belästigt
fühlen und auf engem Raum, wie in unseren Fahrzeugen, wenig
Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung haben. Dies wird uns durch Kunden
bestätigt, die diese Regelung begrüßen, weil sie wiederholt durch Hunde
aller Rassen belästigt wurden, deren Halter nicht willens oder in der Lage
waren ihren Hunde so zu führen, dass sie keine Belästigung oder Gefahr für
andere darstellen.
Ihr Argument, dass Hunde mit Maulkorb und Leine keine Möglichkeit haben zu
beißen, können wir nicht entkräften. Wir können Ihnen nur den derzeitigen
Stand der Lage mitteilen.
Sie führen weiter an, dass durch bestimmte Menschen viel mehr Gefahr ausgeht
und Schaden verursacht wird. Auch wenn uns bewusst ist, dass ein Hund der
beste Freund oder das wichtigste Familienmitglied eines Menschen sein kann,
so Sie gestatten Sie uns hoffentlich, dass wir bei der Diskussion dieses
Themas nicht Tiere mit Menschen vergleichen werden.
Ihren Vorschlag, bestimmte U-Bahnwagen für die Mitnahme von Hunden zu
reservieren, können wir nicht umsetzen. Gleichlautende Vorschläge erhalten
wir von Kunden, die sich durch Fahrräder oder Handynutzer gestört fühlen.
Wir können nicht alle Fahrgäste, die in den Augen anderer Fahrgäste
irgendwie "störend" sind, auf einen bestimmten Wagen beschränken. Der
öffentliche Personennahverkehr ist für alle Menschen gleichzeitig gedacht.
Eine gewisse Toleranz und Rücksichtnahme ist unabdingbar.
Wir bedauern sehr, Ihnen an dieser Stelle nicht entgegenkommen zu können,
auch wenn wir nicht verkennen, dass es Hunde mit verantwortungsbewussten
Hundehaltern gibt, die wahrscheinlich kein Sicherheitsrisiko darstellen.
Dies im Einzelfall zu beurteilen, ist jedoch für die Verkehrsbetriebe und
ihre Beschäftigten nicht möglich.
Wir können Ihnen jedoch heute bereits mitteilen, dass Kundenmeinungen wie
Ihre, die erneute Diskussion dieses Themas angeregt haben und eine
modifizierte Regelung im VBB erarbeitet wird. Es ist jedoch für uns noch
nicht absehbar, wann und inwieweit Änderungen eintreten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Handrick