Schreibt bitte eure Meinungen, Ideen und Gedanken zur LHVO und zum Thema Hunde Allgemein

Forum-Maulkorbzwang Neues Thema erstellen  Antwort erstellen
Profil | Mitglieder Einloggen | Registrieren | Suchen | Hilfe | Start

  nächster älterer Beitrag   nächster neuer Beitrag
» Forum-Maulkorbzwang » Allgemeines zum Hund . Urteile, Erziehung, Kontakte usw. » Schutzdienst? Wieso? » Teil 3

 - UBB™Friend: Senden Sie diesen Beitrag per eMail an einen Freund!    
Autor Thema: Teil 3
Weber
Administrator
Benutzer # 3

Bewertung:
5
Icon 4 erstellt am:      Ansicht des Profils von Weber   Homepage des Benutzers     Private Nachricht versenden       Editieren/Löschen des Beitrags   Antwort mit Zitat 
Denn wenn hier jemand einen Fehler gemacht hat (wobei natürlich Behörden,
wie z.B. das Umweltministerium, grundsätzlich und per definitionem gar keine
Fehler machen können, sondern nur einzelne Beamten, z.B. Ministerinnen),
dann bestehen seitens der Geschädigten (Opfer, Krankenkasse etc.) Schadens-
und Regreßansprüche.

Das kann teuer werden.



"FRAGE:

Stichwort Hundeausbildung. Ein weiterer Vorwurf lautet, dass
hoheitliche Aufgaben, die der Staat übernehmen muss, an den Verband für das
Deutsche Hundewesen gesetzwidrig weitergereicht wurden.



HÖHN:

Sachkundeprüfungen, die der VDH übernimmt, sind keine hoheitlichen
Aufgaben. Das Handeln der Verwaltung ist auf den hoheitlichen Bereich
beschränkt.



FRAGE:

Der Vorwurf greift also nicht?



HÖHN:

Nein."






FALSCH.





Siehe das Urteil des OVG Münster von 1997:


http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/vdh/010vdh.html color="#000000">

 


Wer lesen kann, ist eben auch als Ministerin klar im
Vorteil.



Im Wesentlichen geht es hier auch nicht um die Sachkundeprüfungen.

Sondern um die Tatsache, das VDH-Gutachter ohne Amtsveterinär (oder sonst
jemanden, der in ungebrochener Legitimationskette des Staates steht) Anlage
2 Hunden bescheinigen, dass sie gefährlich oder ungefährlich sind.



Und wenn wir richtig Pech haben, entscheidet über die Gefährlichkeit eines
Hundes derjenige VDH-Gutachter, der den Hund selbst gezüchtet und der ihm
auch die Schutzdienstprüfung (VPG) abgenommen hat.

Das nennt man dann nicht nur "Den Bock zum Gärtner machen", sondern auch
"Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dritte".



Ähnlichen rechtswidrigen Unsinn plant jetzt übrigens Bartels für das Land
Niedersachsen.

Demnach muß es auch im Landtag von Niedersachsen um die Analphabetenquote
ähnlich bestellt sein wie in NRW.

Es gibt doch heute so schöne Hörcassetten.

Vielleicht macht sich jemand mal die Mühe, bespricht Cassetten mit dem
Grundgesetz, und schickt sie an die Politiker. Um ihre bedauernswerte
Leseschwäche auszugleichen.




"FRAGE:

Warum gelten Schäferhunde nicht als gefährliche Hunde? Ihnen wird
unterstellt, dies aus Sorge vor Lobbyisten nicht gemacht zu haben?"



Hier ist dem Redakteur ein sehr schöner Freudscher
Versprecher unterlaufen.

Es heißt im Sprachgebrauch entweder "Sorge um Lobbyisten" oder "Angst vor
Lobbyisten".

Zutreffendes bitte ankreuzen.




"HÖHN:

Wir haben uns mit dem Thema lange beschäftigt..."



Das soll wohl so sein.

Wenn die Referenten der Ministerin immer erst alles vorlesen müssen.

Vorausgesetzt, dass wenigstens die Referenten im Umweltministerium lesen
können.




"... und uns an einem Urteil eines Bundesgerichts orientiert,..."



Welches Bundesgericht, wußte Frau Höhn auch nicht.

Dass muss man aber entschuldigen.

Wenn man allein auf das gesprochene und gehörte Wort angewiesen ist, kann
man "Bundesverwaltungsgericht" und "Bundesverfassungsgericht" nur sehr
schwer auseinanderhalten.

Besonders, wenn die Referenten beim Vorlesen nuscheln.




"...wonach Deutsche Schäferhunde aufgrund ihrer Akzeptanz und Tradition in
der deutschen Bevölkerung nicht unter diese Kategorie fallen."




Genau.

Es gibt doch keine rührendere Inschrift für ein Kindergrab als:

"Sie starb durch einen Hund, dessen Rasse in Deutschland hohe Akzeptanz und
Tradition in der Bevölkerung genießt."



Dass Höhn sich hier auf das Hundesteuerurteil des Bverwg vom 19.01.2000 und
nicht auf das Hundeverordnungsurteil vom 03.07.2002 bezieht, fällt da nicht
mehr ins Gewicht.

Vermutlich hat ihr noch keiner das aktuelle Urteil vorgelesen.

Wer schickt Frau Höhn netterweise eine Sprachnachricht?







"Wir haben aber die 20/40-Regelung."




Richtig.

Manche Ordnungsämter in NRW sollen inzwischen bei der Erfassung auch schon
bis zum Buchstaben "K" vorgedrungen sein.



"Auch beim Schäferhund gilt der Sachkundenachweis, Überprüfung der
Zuverlässigkeit, Leinenzwang in bebauten Gebieten. Wenn ein Hund aufgefallen
ist, egal welcher Rasse er angehört, dann wird er als gefährlicher Hund
eingestuft."



Jau.

Fraglich ist nur, ob alle Hunde erfaßt werden, deren Halter Hetzarm-Agility
und Schmutzdienst betreiben.




"FRAGE:

Sie sehen also auch nach der gefährlichen Beißattacke des
Schäferhundes keinen Handlungsbedarf?



HÖHN:

Es wird zu überprüfen sein, ob der Hund eine Schutzhundausbildung
hat."



...was immer Frau Höhn auch darunter
verstanden haben mag...


Vermutlich hat Bernhard Meyer vom VDH damals im
Ministerium beim Verlesen der VPG-Prüfungsordnung an der Stelle mit den
"Kampfhandlungen" auch genuschelt, der Schlingel.




"Wenn ja, hat die zuständige Behörde vor Ort einen Fehler gemacht. Das muss
geklärt werden."




Tja.

Vermutlich war der Beamte der zuständigen Siegener Behörde überqualifiziert
und konnte lesen.

Zum Beispiel Frau Höhns Verwaltungsvorschriften.

Wir schlagen diesen Beamten aufgrund seiner außergewöhnlich hohen Befähigung
als zukünftigen Ministerpräsidenten für das Land NRW vor.



"Ich sehe bei unserem Ansatz der Landeshundeverordnung den größtmöglichen
Schutz für Menschen vor Hunden gegeben, aber auch die nötigen
Tierschutzaspekte erfüllt. Einen absoluten Schutz gibt es nicht. Wir können
nicht verhindern, dass manche Menschen ihre Hunde aggressiv erziehen."





Oh doch.

Wir können nämlich alle Ausbildungsformen verbieten, die aggressive
Verhaltensweisen von Hunden gegenüber Menschen beinhalten oder fördern.

Und ganz vorne auf der Liste stehen dann die "Schutzdienst-Kampfhandlungen"
und Mondioring.



Analphabeten, die Sorge um oder Angst vor Lobbyisten haben, schaffen ein
solches Verbot allerdings nicht.



Und jetzt kommt`s:



"Das Problem sind die Menschen, nicht die Hunderassen."



Warum stehen dann die anderen 42 Hunderassen inklusive
des ausgestorbenen Goralenhundes auf den Listen?



Pause zum Ablachen.



Sind Sie wieder unter dem Schreibtisch aufgetaucht?



Das mit dem Problem am anderen Ende der Leine erzählen wir Bärbel seit zwei
Jahren.

Jetzt, wo wir uns zur Abwechslung mal über den Deutschen Schäferhund
unterhalten wollen, hat sie es endlich begriffen.



Das war unser Fehler.

Wir haben ihr immer nur Briefe geschrieben.

Cassetten hätten wir schicken sollen. Oder anrufen.




"Aber wir müssen hohe Strafen bei Übertretungen des Gesetzes verhängen
können."



FRAGE:

Sollte der Deutsche Schäferhund in die Liste der gefährlichen Hunde
aufgenommen werden?



HÖHN:

Das glaube ich eher nicht.

Er taucht zwar in der Beißstatistik auf, aber es gibt auch sehr viele
Schäferhunde. Rottweiler und Kampfhunde stehen dagegen in der Statistik ganz
vorn, obwohl es davon nicht so viele gibt."



Au Backe.

Ein Abgrund tut sich auf.

Gut, dass die PISA-Studie nicht im Landtag abgehalten wurde.

Dann hätten wir den letzten Platz irgendwo hinter der Petersilieninsel
belegt. 


--------------------
Webmaster

http://www.providerland.de
http://www.trans-marin.de
http://www.cd-dvds.info
http://www.monstershop.org
http://www.wurfgeschwister.de
http://www.adhit.de
http://www.schroederchen.de
http://www.transparents.de

Beiträge: 769 | Von: BRD- 66453 Gersheim | Registriert seit: Okt 2000  |  gespeichert: 62.226.79.177 | Diesen Beitrag einem Moderator melden
Weber
Administrator
Benutzer # 3

Bewertung:
5
Icon 63 erstellt am:      Ansicht des Profils von Weber   Homepage des Benutzers     Private Nachricht versenden       Editieren/Löschen des Beitrags   Antwort mit Zitat 
Wir haben hier den Newsletter vom 27.08.2002 in 4 Teile zerlegt um den "BETROFFENEN" die möglichkeit zu geben zu verstehen was da drin steht und von welcher Tragweite es ist.
Die Originalversion als ganzes ist wohl zu lang um es kpl. zu lesen.
Jetzt geht es in 4 Teilen und auch das Kommentieren bzw. Diskutieren geht nun besser.

Wie sicherlich die Schutzhundsportler nun unweigerlich verstehen werden - stehen Sie sowie auch der SH schon mit fast 2 Beinen auf der Liste.

Tja vielleicht hätte man den anderen Hundehaltern mal eher helfen sollen - Gemeinsam meine ich!

Aber vielleicht ist das GUT SO - dann ist auch für diese SV - Leute das Grundgesetz geändert - und auch der SH Halter muss zu jeder Tages und Nachtzeit irgendeinen vom Ordnungsamt erlauben seine Bude zu durchsuchen :-)

--------------------
Webmaster

http://www.providerland.de
http://www.trans-marin.de
http://www.cd-dvds.info
http://www.monstershop.org
http://www.wurfgeschwister.de
http://www.adhit.de
http://www.schroederchen.de
http://www.transparents.de

Beiträge: 769 | Von: BRD- 66453 Gersheim | Registriert seit: Okt 2000  |  gespeichert: 217.5.17.137 | Diesen Beitrag einem Moderator melden
   

Schnellantwort
Beitrag:

HTML-Code ist aktiviert.
UBB Code™ ist aktiviert

Smilies
   


Neues Thema erstellen  Antwort erstellen Thema schließen   Als 'Wichtig' markieren   Thema verschieben   Thema löschen nächster älterer Beitrag   nächster neuer Beitrag
 - Druck-Version anzeigen
Gehe zu:


Kontakt | Maulkorbzwang.de

maulkorbzwang.de

Powered by Infopop Corporation
UBB.classic™ 6.7.2
Info's zur Deutschen Version bei UBoF