erstellt am:
Denn wenn hier jemand einen Fehler gemacht hat (wobei natürlich Behörden, wie z.B. das Umweltministerium, grundsätzlich und per definitionem gar keine Fehler machen können, sondern nur einzelne Beamten, z.B. Ministerinnen), dann bestehen seitens der Geschädigten (Opfer, Krankenkasse etc.) Schadens- und Regreßansprüche.
Das kann teuer werden.
"FRAGE:
Stichwort Hundeausbildung. Ein weiterer Vorwurf lautet, dass hoheitliche Aufgaben, die der Staat übernehmen muss, an den Verband für das Deutsche Hundewesen gesetzwidrig weitergereicht wurden.
HÖHN:
Sachkundeprüfungen, die der VDH übernimmt, sind keine hoheitlichen Aufgaben. Das Handeln der Verwaltung ist auf den hoheitlichen Bereich beschränkt.
Wer lesen kann, ist eben auch als Ministerin klar im Vorteil.
Im Wesentlichen geht es hier auch nicht um die Sachkundeprüfungen.
Sondern um die Tatsache, das VDH-Gutachter ohne Amtsveterinär (oder sonst jemanden, der in ungebrochener Legitimationskette des Staates steht) Anlage 2 Hunden bescheinigen, dass sie gefährlich oder ungefährlich sind.
Und wenn wir richtig Pech haben, entscheidet über die Gefährlichkeit eines Hundes derjenige VDH-Gutachter, der den Hund selbst gezüchtet und der ihm auch die Schutzdienstprüfung (VPG) abgenommen hat.
Das nennt man dann nicht nur "Den Bock zum Gärtner machen", sondern auch "Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dritte".
Ähnlichen rechtswidrigen Unsinn plant jetzt übrigens Bartels für das Land Niedersachsen.
Demnach muß es auch im Landtag von Niedersachsen um die Analphabetenquote ähnlich bestellt sein wie in NRW.
Es gibt doch heute so schöne Hörcassetten.
Vielleicht macht sich jemand mal die Mühe, bespricht Cassetten mit dem Grundgesetz, und schickt sie an die Politiker. Um ihre bedauernswerte Leseschwäche auszugleichen.
"FRAGE:
Warum gelten Schäferhunde nicht als gefährliche Hunde? Ihnen wird unterstellt, dies aus Sorge vor Lobbyisten nicht gemacht zu haben?"
Hier ist dem Redakteur ein sehr schöner Freudscher Versprecher unterlaufen.
Es heißt im Sprachgebrauch entweder "Sorge um Lobbyisten" oder "Angst vor Lobbyisten".
Zutreffendes bitte ankreuzen.
"HÖHN:
Wir haben uns mit dem Thema lange beschäftigt..."
Das soll wohl so sein.
Wenn die Referenten der Ministerin immer erst alles vorlesen müssen.
Vorausgesetzt, dass wenigstens die Referenten im Umweltministerium lesen können.
"... und uns an einem Urteil eines Bundesgerichts orientiert,..."
Welches Bundesgericht, wußte Frau Höhn auch nicht.
Dass muss man aber entschuldigen.
Wenn man allein auf das gesprochene und gehörte Wort angewiesen ist, kann man "Bundesverwaltungsgericht" und "Bundesverfassungsgericht" nur sehr schwer auseinanderhalten.
Besonders, wenn die Referenten beim Vorlesen nuscheln.
"...wonach Deutsche Schäferhunde aufgrund ihrer Akzeptanz und Tradition in der deutschen Bevölkerung nicht unter diese Kategorie fallen."
Genau.
Es gibt doch keine rührendere Inschrift für ein Kindergrab als:
"Sie starb durch einen Hund, dessen Rasse in Deutschland hohe Akzeptanz und Tradition in der Bevölkerung genießt."
Dass Höhn sich hier auf das Hundesteuerurteil des Bverwg vom 19.01.2000 und nicht auf das Hundeverordnungsurteil vom 03.07.2002 bezieht, fällt da nicht mehr ins Gewicht.
Vermutlich hat ihr noch keiner das aktuelle Urteil vorgelesen.
Wer schickt Frau Höhn netterweise eine Sprachnachricht?
"Wir haben aber die 20/40-Regelung."
Richtig.
Manche Ordnungsämter in NRW sollen inzwischen bei der Erfassung auch schon bis zum Buchstaben "K" vorgedrungen sein.
"Auch beim Schäferhund gilt der Sachkundenachweis, Überprüfung der Zuverlässigkeit, Leinenzwang in bebauten Gebieten. Wenn ein Hund aufgefallen ist, egal welcher Rasse er angehört, dann wird er als gefährlicher Hund eingestuft."
Jau.
Fraglich ist nur, ob alle Hunde erfaßt werden, deren Halter Hetzarm-Agility und Schmutzdienst betreiben.
"FRAGE:
Sie sehen also auch nach der gefährlichen Beißattacke des Schäferhundes keinen Handlungsbedarf?
HÖHN:
Es wird zu überprüfen sein, ob der Hund eine Schutzhundausbildung hat."
...was immer Frau Höhn auch darunter verstanden haben mag...
Vermutlich hat Bernhard Meyer vom VDH damals im Ministerium beim Verlesen der VPG-Prüfungsordnung an der Stelle mit den "Kampfhandlungen" auch genuschelt, der Schlingel.
"Wenn ja, hat die zuständige Behörde vor Ort einen Fehler gemacht. Das muss geklärt werden."
Tja.
Vermutlich war der Beamte der zuständigen Siegener Behörde überqualifiziert und konnte lesen.
Zum Beispiel Frau Höhns Verwaltungsvorschriften.
Wir schlagen diesen Beamten aufgrund seiner außergewöhnlich hohen Befähigung als zukünftigen Ministerpräsidenten für das Land NRW vor.
"Ich sehe bei unserem Ansatz der Landeshundeverordnung den größtmöglichen Schutz für Menschen vor Hunden gegeben, aber auch die nötigen Tierschutzaspekte erfüllt. Einen absoluten Schutz gibt es nicht. Wir können nicht verhindern, dass manche Menschen ihre Hunde aggressiv erziehen."
Oh doch.
Wir können nämlich alle Ausbildungsformen verbieten, die aggressive Verhaltensweisen von Hunden gegenüber Menschen beinhalten oder fördern.
Und ganz vorne auf der Liste stehen dann die "Schutzdienst-Kampfhandlungen" und Mondioring.
Analphabeten, die Sorge um oder Angst vor Lobbyisten haben, schaffen ein solches Verbot allerdings nicht.
Und jetzt kommt`s:
"Das Problem sind die Menschen, nicht die Hunderassen."
Warum stehen dann die anderen 42 Hunderassen inklusive des ausgestorbenen Goralenhundes auf den Listen?
Pause zum Ablachen.
Sind Sie wieder unter dem Schreibtisch aufgetaucht?
Das mit dem Problem am anderen Ende der Leine erzählen wir Bärbel seit zwei Jahren.
Jetzt, wo wir uns zur Abwechslung mal über den Deutschen Schäferhund unterhalten wollen, hat sie es endlich begriffen.
Das war unser Fehler.
Wir haben ihr immer nur Briefe geschrieben.
Cassetten hätten wir schicken sollen. Oder anrufen.
"Aber wir müssen hohe Strafen bei Übertretungen des Gesetzes verhängen können."
FRAGE:
Sollte der Deutsche Schäferhund in die Liste der gefährlichen Hunde aufgenommen werden?
HÖHN:
Das glaube ich eher nicht.
Er taucht zwar in der Beißstatistik auf, aber es gibt auch sehr viele Schäferhunde. Rottweiler und Kampfhunde stehen dagegen in der Statistik ganz vorn, obwohl es davon nicht so viele gibt."
Au Backe.
Ein Abgrund tut sich auf.
Gut, dass die PISA-Studie nicht im Landtag abgehalten wurde.
Dann hätten wir den letzten Platz irgendwo hinter der Petersilieninsel belegt.
erstellt am:
Wir haben hier den Newsletter vom 27.08.2002 in 4 Teile zerlegt um den "BETROFFENEN" die möglichkeit zu geben zu verstehen was da drin steht und von welcher Tragweite es ist. Die Originalversion als ganzes ist wohl zu lang um es kpl. zu lesen. Jetzt geht es in 4 Teilen und auch das Kommentieren bzw. Diskutieren geht nun besser.
Wie sicherlich die Schutzhundsportler nun unweigerlich verstehen werden - stehen Sie sowie auch der SH schon mit fast 2 Beinen auf der Liste.
Tja vielleicht hätte man den anderen Hundehaltern mal eher helfen sollen - Gemeinsam meine ich!
Aber vielleicht ist das GUT SO - dann ist auch für diese SV - Leute das Grundgesetz geändert - und auch der SH Halter muss zu jeder Tages und Nachtzeit irgendeinen vom Ordnungsamt erlauben seine Bude zu durchsuchen :-)