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VERWALTUNGSGERICHT Gefährliche Hunde müssen zur Wesensprüfung
FRANKFURT. Gefährliche Hunde müssen in Hessen alle zwei Jahre zur so genannten Wesensprüfung vorgeführt werden. Eine Verlängerung der Halte-Erlaubnis ohne erneute Prüfung sei nicht möglich, entschied das Frankfurter Verwaltungsgericht. Die einschlägige Hundeverordnung des Landes enthalte keinerlei Möglichkeit zur Verlängerung, führten die Richter aus. Die Besitzer gefährlicher Hunde müssten daher alle zwei Jahre eine neue Erlaubnis beantragen, wenn sie ihre Tiere behalten wollten.
Das Gericht wies den Eilantrag eines Ehepaares aus Hanau ab, das von der Stadt Hanau zur Abgabe ihres Bullterrier-Mischlings "Ginger" gezwungen werden soll. Die Stadt verwies auf einen Erlass des Hessischen Innenministeriums, demzufolge eine Genehmigung zum Halten eines gefährlichen Hundes nur nach einer aktuellen Wesensprüfung erteilt werden könne. Dies sei sogar der Hauptgrund gewesen, die Genehmigung auf nur zwei Jahre zu befristen. dpa