als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht habe ich schon einige Fälle mit Problematiken aus dem Landeshundegesetz NRW vor Behörden und Gerichten betreut. Hier standen insbesondere Geschehen rund um die §§ 3, 12 und 20 LHundG im Streit.
Informationen zu diesen vorschriften habe ich in meinem "Forum Verwaltungsrecht" zusammengestellt. Falls sich hier einmal konkrete Fragestellungen ergeben, würde ich gerne moderieren - einfach ein Nachricht schicken!