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Autor Thema: Wer ist im Zugzwang - Gemeinde oder Halter?
ukulele
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Icon 04 erstellt am:      Ansicht des Profils von ukulele     Private Nachricht versenden       Editieren/Löschen des Beitrags   Antwort mit Zitat 
Gemeinde erteilte aus Überlastungsgründen (alle erforderlichen Unterlagen lagen/liegen vor) bis heute nicht die 2004/05 beantragte Folge- (oder Verlängerung der) Haltergenehmigung.

Nach zwei Jahren ist ein Halter in Hessen verpflichtet erneut seinen Hund einem Wesenstest zu unterziehen, die Haftpflichtversicherung nachzuweisen und ein Führungszeugnis vorzulegen. (Die Sachkunde wird nur beim ersten Antrag gefordert).

Die Vorgängergenehmigung steht allerdings noch aus und nun frage ich: Wer ist im Zugzwang - Gemeinde oder Halter? [Durcheinander]

[ 27. November 2006, 20:33: Beitrag editiert von: ukulele ]

Beiträge: 12 | Registriert seit: Nov 2006  |  gespeichert: 195.93.60.100 | Diesen Beitrag einem Moderator melden
   

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