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Autor Thema: haben gegen den hessischen Innenminister Strafanzeige aus allen rechtlichen
Achim Weber
Administrator
Benutzer # 19

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5
Icon 14 erstellt am:      Ansicht des Profils von Achim Weber   Homepage des Benutzers     Private Nachricht versenden       Editieren/Löschen des Beitrags   Antwort mit Zitat 
Hallo Ihr Lieben,

zunaechst einmal eine wichtige Nachricht zum Weiterleiten. Sie betrifft zwar
"nur" alle Hessen, hat aber Exempel-Charakter fuer alle Bundeslaender, und es
koennte ja sein, dass auch jemand in einem anderen Bundesland jemand kennt,der
in
Hessen hierzu etwas beauskunften kann.
Und jetzt die Message: Ursula Irmen, Tieraerztin, und Rainer
Purschke,Kaufmann,
haben gegen den hessischen Innenminister Strafanzeige aus allen rechtlichen
Gruenden, insbesondere aber wegen der diskriminierenden Wirkung der
hessischen
Kampfhundeverordnung fuer Hundehalter, insbesondere der der dort aufgefuehrten
Rassen gestellt. Nachdem das Verfahren zunaechst ohne Begruendung eingestellt
wurde, erfolgte Dienstaufsichtsbeschwerde. Das Verfahren wird wieder
aufgenommen, wenn die beiden anhand von Beispielen auch weiterer Betroffener
schluessig darlegen koennen, dass sie nicht die einzigen diskriminierten waren.
Also, ich denke, da koennen wir der Wiesbadener Staatsanwaltschaft doch
sicherlich behilflich sein. Nun die Frage:
WER WURDE NACH ERLASS DER HESSISCHEN KAMPFHUNDEVERORDNUNG WEGEN DER HALTUNG
SEINES HUNDES DISKRIMINIERT, ALSO VERLOR DIE WOHNUNG, MUSSTE SEINEN HUND
ABGEBEN, UM DIE WOHNUNG NICHT ZU VERLIEREN, WURDE GESCHLAGEN, ANGEPOeBELT,
BEDROHT, BESCHIMPFT, BESPUCKT, VERLOR SEINE ARBEITSSTELLE, WURDE VON
DIENSTSTELLEN MENSCHENVERACHTEND BEHANDELT, HATTE ANDERE KONKRETE NACHTEILE.

Wir benoetigen vollstaendige Namen mit Anschrift, das Ereignis in kurzer
Schilderung mit konkreten Daten und - soweit moeglich - Namen, soweit
vorhanden
die dazugehoerigen Schriftstuecke (Kuendigungs- od. Drohschreiben), eventuell
Zeugen, die die geschilderten Vorgaenge bestaetigen koennen
Da die beiden Anzeigenerstatter bisher keinen Internetanschluss haben,
koennt Ihr Eure Schilderung entweder direkt an sie selbst unter der
Postanschrift:
Giessener Strasse 37, 35633 Lahnau senden, oder Sie mir zumailen, ich werde
diese dann sofort ordnungsgemoess weiterleiten.

Hinzufuegen moechte ich noch, dass ich Frau Irmer und Herrn Purschke persoenlich
kenne, und sie beide bisher auf jeder hessischen Demonstration gegen die HVO
vertreten waren. Frau Irmer war in Friedberg auch eine der Rednerinnen.
Also, helft den beiden, damit sie ihren Prozess gegen Bouffier gewinnen
koennen.
Gewinnen die beiden, hat das Auswirkungen auf alle HVO's in allen
Bundeslaendern.

Wir sind noch lange nicht am Ende; wir fangen erst an!
Verbunden mit der Bitte um einen strategischen politischen Anriff mittels
umgehenden Eintritt in den FDP-Verband bei Ihnen allen vorort, da die FDP
die
einzige Buergerrechts-Partei ist, die im Bundestag gegen das die Halter
diskriminierende Hundegesetz (Einschraenkung des Art. 13, Grundgesetz,
Unverletzlichkeit der Wohnung/ Fuer Hundehalter) gestimmt hat, verbleibe ich
mit
der Bitte um zahlreiche Unterstuetzung von Frau Irmer und Herrn Purschke und
mit den herzlichsten Gruessen

Werner M. Klinger
FDP-Reichelsheim


Beiträge: 1947 | Von: BRD - 53773 Hennef | Registriert seit: Okt 2000  |  gespeichert: 193.159.139.228 | Diesen Beitrag einem Moderator melden
   

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