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Amtsgericht: 80-Jährige zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt - Richter Rainer: "Das nächste Mal wird es happig werden"
Mehrfach hatte ein Hund Jogger und Radfahrer gebissen, jetzt wurde die 80-Jährige, in deren Obhut das Tier stand, zu 800 Euro Strafe verurteilt.
REINER FRENZ Münsingen "Ich habe den Hund immer im Griff", lauteten die ersten Worte der betagten Angeklagten. Die Anklageschrift zuvor hatte indes eine andere Sprache gesprochen. Staatsanwältin Irene Fitzner listete drei Fälle auf, in denen Jogger beziehungsweise ein Radfahrer vom Berner Senner-Dalmatiner-Mischling gebissen worden waren, was der Beschuldigten als Körperverletzung zur Last gelegt wurde.
Der Vierbeiner gehört einem Enkel der Seniorin, die ihn aber die meiste Zeit am Tag beaufsichtigt. Im Juni vergangenen Jahres war ein 15-Jähriger durch den Weiler geradelt, als ihm der Mischling entgegenkam und in den Oberschenkel biss. Nachdem der Jugendliche daheim war, fuhren ihn seine Eltern nach Ehingen ins Krankenhaus, wo die Wunde desinfiziert wurde und es eine Spritze gegen Tetanus gab.
Mitte Januar diesen Jahres war es ein Polizist, der in der Mittagszeit beim Joggen durch die kleine Siedlung kam, als der Hund mit der Leine am Hals auf ihn zugestürmt kam. Er sprang am Zeugen hoch und biss ihn in den Arm. Zum Glück hatte der Jogger gleich drei Jacken an, so dass der Biss zu keiner schlimmen Wunde führte, aber doch so kräftig war, dass man seine Spuren noch heute sieht. Bereits im Vorjahr war ein zweiter Hund der Familie auf den Polizisten losgegangen: "Das hat mir dann schon ziemlich gestunken", so der Zeuge, der aber auf eine Anzeige verzichtet hatte, weil man die Familie kannte.
Fast schon dramatisch waren die Szenen, die sich Mitte März abspielten. Es war erneut ein Polizeibeamter, der durch den Weiler joggte, dabei eine alte Frau entgegenkommen sah, die zwei Hunde mit sich führte. Einer der Hunde, der Mischling, sei plötzlich aus knapp 100 Metern Entfernung auf ihn zugesprungen, so der Zeuge, habe dabei angeschlagen wie verrückt. Er sei in dieser Situation nicht "cool" geblieben, sondern habe die Flucht ergriffen, so der Zeuge, sei in ein nahes Waldstück gesprintet und wollte sich dort hinter einem Baum verstecken. Der Hund ließ sich aber nicht beirren und der Jogger sprintete dann wieder zurück Richtung Straße. Jetzt schnappte das Tier nach ihm, packte mit der Schnauze an der linken Hüfte zu. Der Mann wehrte sich mit der bloßen Faust, schaffte es so, den Mischlingshund zunächst ein wenig auf Abstand zu halten. Als dieser aber nach wie vor keine Ruhe gab, griff er nach einem schräg stehenden Verkehrsschild, das er tatsächlich aus seiner Verankerung reißen konnte und hielt mit diesem das Tier in Schach bis die Beschuldigte kam und den Hund beruhigte. "Ich hätte ihn am liebsten totgeschlagen", gestand der Beamte, erzählte, dass er Riesenängste ausgestanden hätte. Der Beschuldigten habe er gesagt, dass es nicht sein könne, dass sie ihren Hund frei herumlaufen lasse. Eine halbe Stunde später sei er auf dem Rückweg erneut durch den Weiler gekommen, diesmal mit einem "Prügel" aus dem Wald bewaffnet. Den brauchte er dann aber zum Glück nicht mehr.
Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer, dass ihr schon oft ähnliche Fälle untergekommen seien, aber noch nie ein Fall, in dem ein Hund drei Mal nacheinander zugebissen hätte. Ein Hund, der schon einmal zugebissen habe, dürfe nicht mehr frei herumlaufen, betonte Fitzner. Und obwohl es ihr leid tue, dass eine 80-Jährige vor Gericht sitzen müsse, forderte sie eine Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro, womit die Beschuldigte vorbestraft gewesen wäre.
Verteidiger Schmid betonte, dass man mit dem Hund inzwischen in der Hundeschule gewesen sei, dieser immer angeleint werde und plädierte auf eine Geldstrafe von 500 Euro. 80 Tagessätze zu je 10 Euro lautete das Urteil von Amtsrichter Thomas Rainer, der drohte: "Das nächste Mal wird es happig werden!" Die Vorstrafe ist der 80-Jährigen so erspart geblieben.